Mit Wirkung vom heutigen 24. November 2021 gilt die so genannte 3-G-Regel für Besucher, die Termine in der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte wahrnehmen. Das betrifft alle Einrichtungen des Landkreises an allen Regionalstandorten gleichermaßen. Der Zutritt ist damit nur für Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzuzeigen. Wer nicht geimpft ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einer der Bürgerteststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist in der Kreisverwaltung ist nicht ausreichend.