![Rettungsdienst DRK Mecklenburgische Seenplatte](/assets/images/b/rettungsdienst-mv-kampagne-c3r0xrrpw1fvr5y.jpg)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant im Jahr 2025 die europaweite Neuausschreibung für alle rettungsdienstlichen Leistungen in MV. Aus diesem Grund hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und die damit verbundene Befristung für die Leistungsvergabe gefordert und eine Petition unter dem Thema „Wer rettet uns in Zukunft?“ gestartet. Zudem wurde das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport um Stellungnahme gebeten.
Das DRK hat in seiner Petition darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2025 alle rettungsdienstlichen Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern neu ausgeschrieben werden müssen. Alle zwei Minuten wird ein Fahrzeug des DRK-Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern alarmiert. Das macht jährlich mehr als 200.000 Einsätze für den Rettungsdienst, der flächendeckend über mehrere Rettungswachen abgedeckt wird. „Wir sind aber mehr als Rettungswagen“, betont das DRK MV und verweist auf die zusätzlichen Einheiten des Katastrophenschutzes und des Ehrenamtes, das sich im Jugendrotkreuz, dem Betreuungsdienst, dem Sanitätsdienst, mit Rettungshundestaffeln, dem Kreisauskunftsbüro, der TASK-Force Rettung, der Wasserwacht und vielen weiteren freiwilligen Leistungen, engagiert. Mit Blick darauf setzt sich der DRK Landesverband M-V für eine Entfristung von Leistungsverträgen ein um eine Neuausschreibung zu verhindern. Es wird befürchtet, dass bei einer europaweiten Ausschreibung, die sich oftmals am Preis orientiert, ortsfremde Rettungsdienste Zuschläge bekommen könnten.
Die EU und die Bundesregierung vertreten die Position, dass die Leistungen des Rettungsdienstes nicht ausschreibungspflichtig sind. Nach Einschätzung des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern sind „Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Rettungsdienstbereich. Sie können die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes Hilfsorganisationen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts, die ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben, ganz oder teilweise übertragen, wenn diese bereit sind, die Aufgaben zu erfüllen. Bei der Auswahlentscheidung können Bewerber, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, vorrangig berücksichtigt werden. In Städten, die eine Berufsfeuerwehr eingerichtet haben, kann der Träger Rettungsdienst diesen die Durchführung des Rettungsdienstes übertragen.“
Jedoch haben sich mit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes vom 16. Februar 2016 (BGBl. | S. 203) die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe grundlegend verändert. „Mit den Regelungen im Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern können die Träger für den bodengebundenen Rettungsdienst entscheiden, ob sie die Durchführung des Rettungsdienstes selbst übernehmen, ob sie damit eine gemeinnützige Hilfsorganisation beauftragen oder ob sie eine Ausschreibung wählen. Leistungserbringer, die im Katastrophenschutz mitwirken, können bei einer Auswahlentscheidung vorrangig berücksichtigt werden.“