Manuela Schwesig verkündet neue Einschränkungen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 22. April 2020 festgelegt, dass es ab dem 27. April 2020 verpflichtend vorgeschrieben ist, im Einzelhandel, also beim Einkauf in Geschäften wie zum Beispiel Supermärkten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es lediglich etwa 150 Corona-Fälle. Von 654 registrierten COVID-19-Erkrankungen gelten bereits 495 als geheilt.
„Wer beim Einkauf keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, der muss den Laden verlassen. Wer das nicht tut, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen, Straßenbahnen und bei Taxifahrten.
Noch am 21. April 2020 wurde verlautet, dass es keine Maskenpflicht im Einzelhandel gibt. Der Mund-Nasen-Schutz im Einzelhandel gilt für Kunden und Verkäufer.
![Manuela Schwesig](/assets/images/4/manuela-schwesig-sy0j5abrxgb27wj.jpg)