Finanzielle Auswirkungen (Corona-Virus) auf den Haushaltsplan der Stadt Waren (Müritz)
Natürlich wird sich die momentane Situation auch nicht unerheblich auf den städtischen Haushaltsplan der Stadt Waren (Müritz) auswirken. „Hierzu überarbeiten wir momentan unseren Haushaltsplan 2020 und bereiten den 1. Nachtragshaushalt 2020 vor. Dabei wollen wir u.a. auch die weitere Entwicklung der gegenwärtigen Situation abwarten und insbesondere die möglichen Veränderungen nach dem 20.04.2020“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.
„Das Amt für Finanzen stimmt hierzu momentan die Auswirkungen mit allen Fachämtern mit dem Ziel ab, dass wir möglichst belastbare Zahlen bis Ende April 2020 vorzuliegen haben. Bis dahin können noch keine verbindlichen Kennzahlen mitgeteilt werden“, so die Veraltung weiter.
Umsetzung geplanter Baumaßnahmen
Bei der Umsetzung geplanter Baumaßnahmen wird es vorerst keine Einschränkung geben. „Nach einer ersten Abstimmung und Einschätzung sind wir aus jetziger Sicht zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die geplanten Baumaßnahmen zunächst weiterhin umsetzen wollen. Dessen ungeachtet gibt es hierzu eine fortlaufende Situationsbeobachtung mit dem Ziel, so zeitnah wie möglich darauf reagieren zu können“. Informiert die Stadt.
Umsetzung des städtischen Härtefallfonds
Zur Umsetzung des städtischen Härtefallfonds informiert die Verwaltung wie folgt: „Dieser Härtefallfonds ist in ausschließlich für kleine Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern, für kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen und für Einzelpersonen und Familien vorgesehen, bei denen eine besondere Härte vorliegt. Hierfür gibt es eine Richtlinie die die Fördervoraussetzungen beschreibt. Die maximale Fördersumme beträgt pro Antragssteller 5000 €. Mit Stand von heute (14.04.2020) gibt es 54 Antragsteller. Hierbei handelt es sich größtenteils um kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter. Bei manchen Anträgen müssen Unterlagen nachgefordert werden. Die gesamte Bearbeitung erfolgt so zeitnah wie möglich, so dass die Mittel dann auch zügig an die Antragssteller ausgezahlt werden können.“