Eine Million Euro als Hilfe der Stadt Waren (Müritz)
„Ich danke ihnen für das kollegiale Miteinander, das über die Fraktionen hinaus ging“, nutzte Toralf Schnur als FDP-Vorsitzender einen Teil seiner Redezeit. Zuvor saßen gestern die 13 Stadtvertreter des Hauptausschusses bereits knapp zwei Stunden im Multimediaraum der Warener Dethloff-Schule, um die Richtlinien für den Härtefallfonds der Stadt Waren (Müritz) zu beschließen. Gegen 17:30 Uhr waren sich alle einig auf die Richtlinien zur Förderung und brachten den Härtefallfonds auf den Weg.
Doch auch wie bereits zur vorangegangenen Sitzung musste der Hauptausschuss über die Befangenheit einiger Anwesenden abstimmen. So mussten sich Volker Seemann und Andreas Strubelt der Abstimmung stellen, die mit jeweils einer Stimmenthaltung von Jutta Gerkan (Die Grünen) durchgewunken wurde.
„Nach wie vor sieht es die Rechtsaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kritisch und will sämtliche Unterlagen und Beschlüsse zur Tiefenprüfung zeitnah bekommen“, informierte Bürgermeister Norbert Möller vorab und brachte gleich den Punkt 2 der Richtlinien ins Gespräch. „Nach unserer Auffassung sollten Stadtvertreter und Stadtverwaltung gemeinsam entscheiden, welches Unternehmen oder welche Person förderfähig ist“, so das Stadtoberhaupt. Toralf Schnur sah das etwas anders, denn er findet die Entscheidungskraft liegt bei der Stadtverwaltung, die lediglich einen zweiwöchigen Rapport an die Stadtvertreter übermitteln solle. Rüdiger Prehn hingegen bot gleich seine Mitwirkung im Gremium an, „um Verantwortung zu übernehmen“. René Drühl und Ralf Spohr von der CDU wollten sich zwar nicht aus der Verantwortung ziehen, aber mussten eingestehen, dass diese Entscheidungen nicht über das Ehrenamt stemmbar sind. Volker Seemann sah es ähnlich. „Die Verwaltung muss es ordentlich vorbereiten, aber dennoch sollte die Politik einbezogen werden“, so der SPD-Mann.
Letztlich konnten sich die anwesenden auf folgendes Prozedere einigen. Die Stadtverwaltung wird über die Vergabe der Förderungen von Unternehmen bis zehn Mitarbeitern, gemeinnützigen Unternehmen, Sozial- und Kulturunternehmen, Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe, sowie Vereinen und in Einzelfällen auch Familien bzw. Einzelpersonen entscheiden und der Stadtvertretung alle 14 Tage den Stand der Anträge mit Eingang, Genehmigung, Abgelehnt und offen mitteilen. Die Stadtvertretung kann unterstützend mitwirken oder zu Rate gezogen werden.
Förderfähig sind grundsätzlich Unternehmen und Vereine mit Hauptsitz auf dem Gebiet der Stadt Waren (Müritz) einschließlich ihrer Ortsteile, sowie Selbstständige und Freiberufler mit Hauptwohnsitz in der Stadt Waren (Müritz) einschließlich ihrer Ortsteile. In Ausnahmefällen bzw. besonderen Einzelfällen können auch Familien bzw. Einwohnerinnen und Einwohner gefördert werden.
Eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses betrifft grundsätzlich nur Einzelfälle die einen Bedarf nachweisen, der über der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt oder die durch andere Fördermittelgeber nicht förderfähig sind.
Die Art und der Umfang der Förderung können in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je Einzelfall bis zu 5.000,00 Euro für Betriebs- und Lohnkosten zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts und in Ausnahmefällen eine monatliche Zahlung von bis zu 500,00 Euro für Familien bzw. Einzelpersonen erfolgen.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss unverschuldet in eine zu erwartende existenzbedrohliche wirtschaftliche Notlage aufgrund der Auswirkung der „Corona“- Pandemie gekommen sein. Die Voraussetzungen gelten als nicht erfüllt, wenn bereits im Vorfeld dieser „Corona“- Pandemie Schuldenstände gegenüber der Stadt Waren (Müritz), Vollstreckungsankündigungen durch die Stadt Waren (Müritz) gegenüber dem Antragsteller vorliegen oder Eintragungen des Antragstellers in der Schuldnerkartei des Vollstreckungsgerichts vorhanden sind. Gleiches gilt für alle eingeleiteten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren gegenüber Antragstellern durch die Stadt Waren (Müritz).
Ab dem 03.04.2020 14:00 Uhr sollen die Anträge und Richtlinien online verfügbar sein. Anträge können dann an die:
Stadt Waren (Müritz)
Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung
Sachgebiet Planung/Wirtschaftsförderung/Tourismus
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz)
E-Mail: planung-wifoe@waren-mueritz.de
gesendet werden.