Nach Verbot rudert Schwerin zurück
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“, könnte man meinen, wenn man auf das Hickhack der Schweriner Landesregierung schaut. Erfolgreich haben in Mecklenburg-Vorpommern Autokinos für etwas Abwechslung gesorgt. Gestern dann die „Ergänzende Übersicht von Branchen, die aufgrund der Verordnung der Landesregierung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet oder geschlossen sind“ in dem explizit den Autokinos die Öffnung verboten wurde. Begründung „Gem. § 2 Abs. 4; Anbieter von Freizeitaktivitäten“.
Nachdem ein großer Protest und Unverständnis über diese Willkür losbrachen, ruderte man in Schwerin erneut zurück: „Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch.
Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften. Der Veranstalter muss eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten und Einlasskontrollen durchführen. In den Autos dürfen sich Personen nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person aufhalten. Auf dem Gelände darf kein Speiseverkauf stattfinden, ein Lieferservice ist erlaubt. Für den Gang zur Toilette darf das Auto verlassen werden.
Ein vergleichbares Chaos verursachten die Behörden mit dem Verbot des Bootsverkehrs auf den mecklenburgischen Gewässern, das ebenfalls zurückgenommen wurde.
![Autokino Güstrow](/assets/images/t/autokino-guestrow-4spb830abzqby16.jpg)