Zwischenbericht Inklusion in MV
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern
Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.
„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion. Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.
Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.
„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.
Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.
Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.
Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.
Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.
Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht auf der Website des Sozialministeriums zur Verfügung.