Am Rosenmontag haben Polizeibeamte im Bereich Neustrelitz zwei Fahrzeugführer festgestellt, die ihr Fahrzeug mit mehr als zwei Promille geführt haben. In einem Fall ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde. Erwischt wurde eine Frau mit 2,94 Promille und ein Mann mit 2,68 Promille.
Am 15.02.2021 gegen 14:05 Uhr bekamen die Beamten des Polizeihauptreviers Neustrelitz die Information über einen Parkunfall in der Kirschenallee in Neustrelitz. Als die Polizisten vor Ort ankamen, erläuterte die 48-jährige deutsche Unfallverursacherin den Hergang des Unfalls. Demnach fuhr die Dame beim Einfahren in die Parklücke gegen den Stoßfänger eines parkenden Fahrzeugs und beschädigte diesen. Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei der 48-Jährigen. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest hat einen Wert von 2,94 Promille ergeben. Es folgten die Blutprobenentnahme im Neustrelitzer Krankenhaus sowie die Sicherstellung des Führerscheins und des Fahrzeugschlüssels. Die 48-Jährige muss sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einwirkung von Alkohol verantworten.
Beim zweiten Sachverhalt haben Beamte der Bereitschaftspolizei am Rosenmontag an der Bundesstraße 96 aus Fürstenberg kommend in Richtung Neustrelitz auf dem Parkplatz Abzweig "Klein Trebbow" eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Gegen 16:30 Uhr haben die Beamten ein Fahrzeug angehalten, welches sehr schnell gefahren ist und dadurch den Anhalteposten (den Beamten mit der gelben Warnweste) erst spät gesehen hat. Bei der Kontrolle fiel den Beamten der schwankende Gang des 67-jährigen Fahrzeugführers auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hat ein Ergebnis von 2,68 Promille ergeben. Es folgten die Blutprobenentnahme im Neustrelitzer Krankenhaus und die Sicherstellung des Führerscheins und des Fahrzeugschlüssels. Nach erfolgter Belehrung, dass er nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der 67-Jährige muss sich wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.