„Seit dem 20. Februar 2024 können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder bei der KfW Anträge gestellt werden", informiert Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Privathaushalte warten seit Monaten auf die erneute Freigabe des beliebten Zuschusses, der oft bereits nach kurzer Zeit aufgebraucht ist. Daher raten Experten des Verbund Pflegehilfe dazu, nicht lange mit der Beantragung zu zögern.
In den vergangenen Jahren wurde die Freigabe des Zuschusses oft durch bürokratische Hürden verzögert. Im Jahr 2023 wurden die Fördermittel erst im Juli freigegeben. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre war der Zuschuss bereits vier Monate später, im November 2023, nicht mehr verfügbar - und das obwohl die Fördermittel nicht ausgeschöpft waren. Im Vorjahr war es noch drastischer: Die Fördermittel waren 2022 im Juli freigegeben worden und nach wenigen Wochen, im August, bereits aufgebraucht.
Für 2024 können Betroffene wieder hoffen: Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Fördermittel wurde verdoppelt, es liegen 150 Millionen Euro im Fördertopf (2023: 75 Millionen Euro). Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten werden als Zuschuss gezahlt, wenn mit dem Umbau der von der KfW definierte Standard "altersgerechtes Haus" erreicht wird, der von einem Sachverständigen geplant sein muss. Dann sind bis zu 6.250 Euro Zuschuss möglich.
Wer eine einzelne Maßnahme fördern lassen möchte, wie zum Beispiel einen Umbau zur ebenerdigen Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts, erhält maximal 10 %, bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Die Förderung ist altersunabhängig beantragbar. Ein Pflegegrad ist nicht nötig. Wer einen Pflegegrad hat, hat jedoch alternativ die Möglichkeit, 4.000 EUR Zuschuss von der Pflegekasse für sogenannte "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zu erhalten.