
Angesetzt als Marathonsitzung wurde die gestrige Sitzung der Warener Stadtvertreter im Sprint durchgezogen. Von den 30 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil wurden zwei im Vorfeld bereits zurückgezogen und elf weitere zur Streichung durch Rüdiger Prehn als Präsident der Stadtvertretung zur Diskussion gestellt. Zwei weitere wollte die FDP/MUG streichen. Binnen 90 Minuten wurde der öffentliche Teil im Warener Bürgersaal abgehandelt, doch der hatte es auch in der Kürze mächtig in sich.
Während die Fraktion von Bündes90 / Die Grünen geschlossen entschuldigt fehlte, nahmen die anderen Stadtvertreter, bedeckt mit Mund-Nasen-Schutz, auf ihren Stühlen Platz. Ebenso eine Handvoll interessierter Einwohner und unmittelbar von der Tagungsordnung betroffene Bürger.
Zur Streichung schlug Rüdiger Prehn folgende Tagesordnungspunkte vor:
- Neuwahl des 2. Stellvertreters des Präsidenten der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)
- Bestellung eines neuen Mitgliedes des Aufsichtsrates der Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH
- Neubenennung einer Erschließungsstraße im B-Plan Nr. 69 "Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände" der Stadt Waren (Müritz)
- Auswahlentscheidung zum Standort einer Schwimmhalle in Waren (Müritz)
- Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
- Vergabe des Wirtschaftspreises 2020
- Vergabe des Umweltpreises 2020
- Vergabe des Richard-Wossidlo-Kulturpreises 2020
- Kulturförderrichtlinie der Stadt Waren (Müritz)
- Livestream auf Sitzungen der Stadtvertretung (Antrag FDP/MUG-Fraktion)
Hier hatte die Fraktion der FDP/MUG ihre ersten Einwände, denn die Übertragung per Livestream sollte in Zukunft die Bürgerbeteiligung und das Öffentlichkeitsprinzip erhöhen. „Gerade in der jetzigen Corona-Zeit ist es ein notwendiges Medium. Das hat auch die Kreistagssitzung bewiesen, die enorme Zugriffe auf den Livestream verzeichnet“, so Toralf Schnur. „Wir sehen heute keine Veranlassung. Wir lehnen es ja nicht gänzlich an, wir vertagen es nur“, so Christine Bülow von der SPD. Auf Anfrage von René Drühl (CDU) gab der Stadtpräsident bekannt, dass keine Einwohner in der öffentlichen Sitzung zurückgewiesen wurden. Allerdings wurde im Vorfeld auch auf Verzicht der Teilnahme plädiert. Schließlich wurde der TOP gestrichen und in Waren (Müritz) müssen auch die kommenden Stadtvertretersitzungen persönlich besucht werden, wenn man Neuigkeiten aus der Stadtpolitik erfahren will.

Die beiden Tagesordnungspunkte zur Änderung des Bebauungsplans im Bereich Maremüritz, dem Seepark in Waren (Müritz), wollte die FDP/MUG von der Tagesordnung streichen lassen. So standen als TOP „Ö14“ der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 "Seepark Waren an der Müritz" der Stadt Waren (Müritz) 2. Änderung des Durchführungsvertrages und als „Ö15“ der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 "Seepark Waren an der Müritz" der Stadt Waren (Müritz) Entscheidung über die Aufstellung einer 2. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 44 auf der Tagesordnung. Auch wenn Toralf Schnur die Stadtvertreter davon überzeugen wollte, die beiden TOP zu Maremüritz zu streichen und betonte, dass zwar beim Wasserstraßenamt ein Antrag, aber nicht die vollständigen Unterlagen zur Bearbeitung eingegangen sind, fand er bis auf Unterstützung aus den eigenen Reihen und seitens der AFD keine Mehrheit. Zudem plädierte Bürgermeister Norbert Möller für die Stadtverwaltung: „Die neue Marina und das Hafenmeisterbüro sollen zum Saisonstart in Betrieb gehen und eine Vertagung wäre fatal. So können wir nicht mit Investoren umgehen.“ Die FDP/MUG wollte den Bau der Hafenanlage mit 50 bzw. in Erweiterung mit 65 Liegeplätzen und die Errichtung eines Hafengebäudes gänzlich streichen lassen. Nicht nur die FDP/MUG, sondern auch die AFD sahen hier weiteren Klärungsbedarf und Frank Müller beantragte die Verweisung zurück in die Ausschüsse. Dies wurde jedoch nicht von den Linken, der SDP und der CDU mitgetragen und letztendlich dem Bau und auch der Erweiterung der Marina mit 65 Bootsliegeplätzen zugestimmt. Dagegen wird es auf der Uferseite der Feisneck und damit angrenzend an Maremüritz keine Erweiterung um Parkflächen geben. Hier stimmte lediglich Sven Breuer von der CDU dafür.
Hintergrund:
Der Vorhabenträger, die 12.18. Maremüritz- Yachthafen und Spa GmbH & Co.KG hat einen Antrag auf Änderung von vier Vorhabensteilen gestellt (Anlage 1). Die Vorstellung der beantragten Änderungen erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am 11.08.2020. Nach Beratung in den Fraktionen wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2020 empfohlen, über eine Beschlussvorlage zu den einzelnen Änderungsanträgen zu entscheiden. Die Punkte 1 bis 3 könnten über die 2. Änderung des Durchführungsvertrages in der Neufassung vom 20.09.2018 erfolgen. Die 1. Änderung des Durchführungsvertrages steht im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Seepark Waren an der Müritz“. Mit dieser 2. Änderung sollen folgende Inhalte im Durchführungsvertrag neu geregelt werden: 1.) die Erweiterung der Hafenanlage von 50 auf 65 Liegeplätze sowie die Lage der Anlage, 2.) die Errichtung der Hafenmeisterei und
3.) die Ergänzung des Empfangsgebäudes um ein Lager für Serviceutensilien zwischen der Terrasse und dem Außenpool. Vorhabenträger für die gesamte Anlage bleibt die 12.18. Maremüritz- Yachthafen und Spa GmbH & Co.KG. Er beabsichtigt die Betreibung der Hafenanlage an einen Dritten zu übergeben. Dieser wird die Wasserflächen der Hafenanlage direkt vom Eigentümer, der Bundesrepublik Deutschland pachten. Für die Fläche der Hafenmeisterei schließt der Betreiber einen Unterpachtvertrag mit der 12.18. Maremüritz- Yachthafen und Spa GmbH & Co.KG. Diese Fläche gehört ebenfalls der Bundesrepublik Deutschland, hat diese jedoch an die Stadt Waren (Müritz) verpachtet. Die durch den Eigentümer veranlagte Pachthöhe wird durch den Vorhabenträger an die Stadt gezahlt und an den Eigentümer weitergeleitet. Der Vorhabenträger hat zudem in seinem Antrag (Punkt 4) die Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen sowie eine Steganlage auf der Feisneckseite beantragt. Diese Änderung kann jedoch nicht im Rahmen der Änderung des Durchführungsvertrages geregelt werden. Auf dieser Fläche setzt der rechtskräftige Bebauungsplan eine Grünfläche fest. Eine Änderung kann somit nur durch ein Änderungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 erfolgen. Hierüber ist in einer separaten Vorlage zu entscheiden.

In der Inforunde ging es nochmals richtig zur Sache, als Rüdiger Prehn als Präsident der Stadtvertretung das Wort ergriff und der FDP/MUG Mobbing vorwarf. Hier sein Statement:
„Die Fraktion FDP/MUG spricht immer öfter vom „amtierenden Präsidenten der Stadtvertretung“. Weder in der Kommunalverfassung, der Hauptsatzung oder der Geschäftsordnung finden Sie diese Bezeichnung. Es gibt nur den Präsidenten der Stadtvertretung, welcher von der Mehrheit dieses Parlamentes gewählt wird, ganz gleich, wer dieses Amt gerade ausübt.
Leider wurde diese Formulierung auch von der 4. Gewalt, der Presse in Person von Herrn Nehls (Müritz-Zeitung 18.11.2020) übernommen und in die Öffentlichkeit getragen.
Die Ergänzung „amtierend“ stellt eine Diskreditierung des Amtes und in diesem Falle meiner Person dar.
Deshalb bitte ich Sie, meine Herren, diese Bezeichnung in Zukunft zu unterlassen.
Seit Wochen und Monaten versucht die Fraktion FDP/MUG mich aus dem Amt des Präsidenten der Stadtvertretung abberufen zu lassen, was ja ihr gutes Recht ist.
Was ist passiert?
Am 11.06. erhielt ich in der Sitzung des Präsidiums um 17:22 einen Anruf von Herrn Schnur, technische Probleme haben die Einreichung von Anträgen zur Tagesordnung verhindert. Um 17:24 erreicht mich seine e-mail mit dem Antrag die Angelegenheiten „„Müritz-Rundum“ als auch „Änderung der Hauptsatzung“ auf die Tagesordnung zu nehmen“.
Unüblicherweise habe ich im Präsidium darüber abstimmen lassen, ob die verspätet eingereichten Anträge auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Eine Mehrheit von 3 zu 2 (ich war dagegen) der anwesenden Stadtvertreter waren dafür. Mit dieser Aufnahme habe ich gegen die Geschäftsordnung verstoßen und das ist kritikwürdig. Um im Nachhinein eine Rechtfertigung für diese Entscheidung zu erhalten, bat ich Herrn Schnur per Mail um die Zusendung eines Unzustellbarkeitsberichtes oder einer Fehlermeldung zum Nachweis der technischen Probleme. Erhalten habe ich folgende Whatsapp, die ich hier zitieren möchte:
„[21:06, 11.6.2020] Toralf Schnur: Sehr geehrter Herr Prehn, nach einem Telefonat mit Herrn Strubelt im Zusammenhang mit der Festsetzung der Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen unterstützte Ablehnung sehr befremdlich finde. Ich werde meiner Fraktion nunmehr empfehlen die Frage nach einer weiteren Unterstützung des Stadtpräsidenten zu klären. Ich bedauere Ihre Entscheidung zutiefst.“
Weil ich die Geschäftsordnung einhalten wollte, kündigt mir Herr Schnur indirekt bereits die Abberufung an. Übrigens wurde einer der beiden Anträge durch die Fraktion FDP/MUG in der Sitzung der Stadtvertretung am 24.06. zurückgezogen
Am 13.08.2020 eine weitere Mail:
„Sehr geehrter Herr Prehn,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, hat sich die FDP/MUG-Fraktion mit dem weiteren Umgang und dem Verhältnis zum amtierenden Stadtpräsidenten auseinandergesetzt. Ich möchte Ihnen aus gegebenem Anlass mitteilen, dass die FDP/MUG-Fraktion in ihrer letzten Sitzung entschieden hat Ihnen kein weiteres Vertrauen auszusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Toralf Schnur,
Fraktionsvorsitzender“
In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.10.2020 teilt die Fraktion FDP/MUG mit, dass Herr Strubelt mit Wirkung vom 13.10.2020 als Mitglied des Präsidiums zurücktritt.
Gleichzeitig forderte die Fraktion mich auf, bis zum 12.10.2020 das Amt des Präsidenten der Stadtvertretung niederzulegen. „Sollte dies nicht erfolgen, wird die Fraktion am 13.10.2020 einen Antrag auf Abberufung stellen.“ (aaO, Seite 6)
Meine Frage nach meinem Fehlverhalten wurde nicht beantwortet.
Am 13.10.2020 um 08:58 erreichte mich ein Mail mit folgendem Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Präsident der Stadtvertretung, hiermit bitte ich Sie die Angelegenheit: „Abberufung des Präsidenten der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu setzen. Zudem gebe ich Ihnen den Antrag der FDP/MUG-Fraktion mit der Bezeichnung: „Abberufung des Präsidenten der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)“ im Zuge der vorgenannten Angelegenheit zur Kenntnis und bitte Sie diesen bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes beizufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Toralf Schnur, FDP/MUG-Fraktion
Fraktionsvorsitzender
Und nur 12 Stunden später folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Präsident der Stadtvertretung,
hiermit bitte ich Sie die Angelegenheit: „Abberufung des Präsidenten der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)“ auf die Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung am 16.12.2020 zu setzen. Ich hatte zum Zeitpunkt des Schreibens nicht gesehen, dass bereits am 28.10.2020 die nächste Sitzung stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Toralf Schnur, FDP/MUG-Fraktion
Fraktionsvorsitzender
Der Antrag der Fraktion FDP/MUG lautet:
„Die Stadtvertretung möge beschließen:
Die Stadtvertretung beruft Herrn Rüdiger Prehn aus seiner Funktion als Präsident der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) auf Grundlage des § 32 Abs. 3 KV M-V i.V.m. § 32 Abs. 1KV M-V ab.“ Begründung: keine
Zur Präsidiumssitzung am 13.10.2020 erreichte mich wieder ein nicht termingerecht eingereichter Antrag der Fraktion FDP/MUG zur Einführung des Livestreams während der Sitzung der Stadtvertretung. Diesmal habe ich die Heraufsetzung auf die Tagesordnung nach Geschäftsordnung verweigert. Ich werde die umfangreiche Mail, die mich daraufhin am 14.10.2020, 22:04 Uhr von der Fraktion erreichte, nicht verlesen. Nur einige Ausschnitte:
„erweiterte Präsidiumssitzung mit anschließender Präsidiumssitzung“ „Rein vorsorglich beantrage ich hiermit die Durchführung einer Sondersitzung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: „Livestream auf Sitzungen der Stadtvertretung“.“ „Rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass die FDP/MUG-Fraktion, sofern sie bis morgen 16.00 Uhr keine Entscheidung mitgeteilt haben, den einstweiligen Rechtsschutz zur Heraufsetzung der Angelegenheit beim Verwaltungsgericht Greifswald beantragen wird.“
Ein ähnliches Verfahren hat im Jahr 2012 bereits vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht stattgefunden und ist von beiden Gerichten gegen die Fraktion der FDP abschlägig entschieden worden. Nach längerer Überlegung habe ich erkannt, dass es genau dazu die Gewaltenteilung in der BRD gibt – bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen eine Entscheidung zu treffen, auch wenn dazu Haushaltsmittel nötig sind. Von einem solchen Verfahren hatte ich mir die Überprüfung unseres § 6 der Geschäftsordnung erhofft. Es gibt dazu sehr verschiedene Auslegungen. Es kam nicht dazu.
Aber ich erhielt am 19.10.2020 folgende Mail:
„Sehr geehrter Herr Präsident der Stadtvertretung,
da Sie offensichtlich nicht in der Lage sind innerhalb kürzerer Zeit eine Sondersitzung der Stadtvertretung einzuberufen, teile ich namens der FDP/MUG-Fraktion mit, dass wir unseren Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung zurückziehen. Es ist nicht geboten in Zeiten einer Krise in derart einfältiger Weise, wie es der noch amtierende Präsident der Stadtvertretung tut, zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Toralf Schnur, FDP/MUG-Fraktion
Fraktionsvorsitzender“
Hier wird eine Schmähung an die andere gereiht.
In der Stadtvertretung am 28.10.2020 übergab Herr Schnur die Rücktrittserklärung Herrn Strubelts, die dieser unmittelbar zuvor von Herrn Schnur zur Unterschrift erhalten hatte. Als Begründung führte Herr Strubelt an: „Die von Ihnen in Art und Umfang ausgeübte Tätigkeit als Präsident der Stadtvertretung entspricht nicht meinen Vorstellungen.“ Diese Aussage ist keine konstruktive Kritik. Deshalb bat ich Herrn Strubelt telefonisch um ein Gespräch, welches von seiner Seite nicht zustande kam.
Zwischenzeitlich hat sich die Fraktion der FDP/MUG wieder anders entschieden. Am 30.11.2020 erhielt ich folgende Mail:
„Sehr geehrter Herr Präsident der Stadtvertretung,
hiermit ziehe ich namens der FDP/MUG-Fraktion den Antrag auf Heraufsetzen der Angelegenheit: „Abberufung des Präsidenten der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz)“ mit sofortiger Wirkung zurück.
Vor dem Hintergrund der letzten Sitzung des Umweltausschusses ist es nicht auszuschließen, dass im Falle einer Abberufung des amtierenden Stadtpräsidenten keine Stellvertreterin oder kein Stellvertreter anwesend ist, was eine weitere Durchführung und deren rechtssichere Organisation ohne Not erschweren würde. Es ist nach Auffassung der FDP/MUG-Fraktion daher gegenwärtig nicht vertretbar an der politischen Entscheidung zur Abberufung des Stadtpräsidenten festzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Toralf Schnur, FDP/MUG-Fraktion
Fraktionsvorsitzender
Dieses Zurückziehen wird von Ihnen mit der Situation begründet, die Sie meine Herren der Fraktion FDP/MUG wissentlich herbeigeführt haben.
Warum stelle ich den Vorgang hier so ausführlich dar? Weil ich die Art und Weise des Umgangs der Fraktion FDP/MUG mit dem Amt des Präsidenten der Stadtvertretung für unangebracht halte.
Meine Wahrnehmung dieses Vorgangs ist, dass mit dem Missbrauch legitimer demokratischer Mittel Lebenszeit vergeudet wird und meine Person diskreditiert wird.
Wenn eine Gruppe von Personen (und das ist eine Fraktion) über einen längeren Zeitraum und systematisch eine Person diskreditiert, ihr bestimmte Fähigkeiten abspricht, nicht bereit zur Kommunikation ist, ihr unbegründete Veränderungen ankündigt, dann nennt man das Mobbing.
Deshalb fordere ich Sie auf, Ihr Verhalten mir gegenüber zu überdenken und zu ändern.
Wenn Sie meine Amtsführung für kritikwürdig halten, dann üben Sie konstruktiv Kritik.
Wenn Ihnen ein Mitglied der Partei DIE LINKE. als Präsident dieser Stadtvertretung nicht mehr passt, dann sprechen Sie das aus und begründen Ihren Abberufungsantrag auch entsprechend.
Aber beenden Sie Ihre Kampagne gegen das Amt des Präsidenten der Stadtvertretung und gegen meine Person," so Rüdiger Prehn.
Das gab Fraktionschef Toralf Schnur ordentlich Futter der natürlich das Wort ergriff. „Das Wort amtierend ist nicht abwertend. Ich halte dies für persönlich, sagen wir mal einfach.“ Den Vorwurf, dass Schur durch einen Rechtsstreit Kosten in Höhe von 2.500 Euro verursacht hat, musste der Stadtpräsident zurücknehmen, denn hier ging es lediglich um einen Streitwert von 2.500 Euro, den der FDP-Politiker nach eigenen Angaben selbst trug. Ob man sich über das Wort „amtierend“ streiten muss, ist sicherlich Ansichtssache. So ist politisch gesehen dieser Begriff gleichzusetzen mit ein Amt ausüben und nicht zwingend zeitlich begrenzt.