Polizei erwischt Promillefahrer an der Mecklenburgische
Am vergangenen Wochenende haben die Beamten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte acht Fahrzeugführer kontrolliert, die Ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt haben. In vier Fällen haben die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die Fahrzeugführer einen Promillewert von mehr als 0,5 Promille hatten. Zudem erfolgte ein Fahrverbot für die nächsten Stunden.
Die Beamten des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg stellten drei Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss im Bereich 0,5 - 1,09 Promille fest:
1. Sie kontrollierten am 14.12.2018 gegen 16:45 Uhr einen 42-jährigen Fahrzeugführer in der Kirschenallee. Der durchgeführte Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,58 Promille an.
2. Die Neubrandenburger Beamten kontrollierten am 14.12.2018 gegen 22:10 Uhr einen 41-jährigen Fahrzeugführer in der Ortschaft Bargensdorf. Hier zeigte das Atemalkoholtestgerät einen Wert von 0,72 Promille an.
3. Sie kontrollierten am 15.12.2018 gegen 04:40 Uhr einen 55-jährigen Fahrzeugführer in der Traberallee. Der durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 0,82 Promille angezeigt.
Die Beamten des Polizeireviers Neustrelitz kontrollierten am 15.12.2018 gegen 11:15 Uhr einen 63-jährigen Fahrzeugführer in der Wesenberger Chaussee in Neustrelitz. Der durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 0,96 Promille angezeigt.
Bei den anderen vier Feststellungen wurden Strafanzeigen wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet, da der festgestellte Promillewert über 1,1 Promille liegt. Den Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen, die Führerscheine sichergestellt sowie eine Belehrung durchgeführt, dass sie nun kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.
Die Beamten des Polizeireviers Friedland haben am 14.12.2018 gegen 22:15 Uhr einen 62-jährigen Fahrzeugführer in Woldegk kontrolliert. Der durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,64 Promille angezeigt.
Am 15.12.2018 gegen 00:10 Uhr haben die Kollegen des Polizeihauptreviers Waren einen 41-jährigen Radfahrer kontrolliert, der mit 2,03 Promille in der Strelitzer Straße unterwegs war. Auch das ist eine Straftat gemäß §316 des Strafgesetzbuches, da der Radfahrer mehr als 1,6 Promille hatte.
Am 15.12.2018 gegen 18:20 Uhr haben die Kollegen des Polizeihauptreviers Waren eine 28-jährige Fahrzeugführerin in Göhren-Lebbin kontrolliert. Bei ihr wurde ein Atemalkoholwert von 1,89 Promille festgestellt.
Am 15.12.2018 gegen 23:45 Uhr haben die Kollegen des Polizeihauptreviers Neubrandenburg einen 31-jährigen Fahrzeugführer in der Demminer Straße kontrolliert. Der durchgeführte Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,2 Promille angezeigt. Zudem stellten die Beamten fest, dass der 31-Jährige nicht im Besitz eines Führerscheines ist und, dass die Kennzeichen nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben waren. Das genutzte Fahrzeug war zudem nicht zugelassen. Somit muss sich der 31-Jährige neben der Trunkenheit im Straßenverkehr auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Wir warnen erneut davon, im alkoholisierten Zustand ein Fahrzeug zu führen. Schon geringe Mengen Alkohol können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und schwere Verkehrsunfälle zur Folge haben. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen.