Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat Zahlen zum Deutschland-Tourismus für das Jahr 2021 vorgelegt. Danach lag die Zahl der Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern und weiteren Übernachtungsmöglichkeiten deutschlandweit bei rund 310,3 Millionen. Das entspricht 2,7 Prozent mehr als im Jahr 2020; jedoch 37,4 Prozent weniger als im Jahr 2019. „Die Tourismusbranche ist nach wie vor durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie hart getroffen. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam mit den touristischen Anbietern im Land ein Konzept entwickeln, um eine ausgewogene Öffnungsstrategie zu entwickeln. Dabei geht es vor allem um planbare Perspektiven für die Branche. Da sind wir dran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern weiter stark nachgefragt
Für Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit die Tourismusstatistik für den Zeitraum Januar bis Oktober 2021 vor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes gab es in diesem Zeitraum rund 4,87 Millionen Ankünfte (-18,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und 24,3 Millionen Übernachtungen im Land (-10,9 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug fünf Nächte.
Wirtschaftsfaktor Tourismus in MV
Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den führenden Urlaubsländern in Deutschland. Im Jahr 2016 wurden erstmals 30 Millionen Übernachtungen erreicht. Die generierten Umsätze und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte befördern den Tourismus zu einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpommern. Die touristischen Konsumausgaben belaufen sich auf 7,75 Milliarden Euro. Knapp 18 Prozent der Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns sind im Tourismus beschäftigt, das sind insgesamt mehr als 131.000 Erwerbstätige.
"Ohne uns ist der Ofen aus..."
Mit der aktuellen Kampagne „Ohne uns ist der Ofen aus..." signalisiert das Hotel- und Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern, dass ihnen der servierte Corona-Braten ganz und gar nicht schmeckt. Grund hierfür sind die weiterhin enormen Einschränkungen, die das normale Beherbergen und Bewirten von Gästen durch die Corona-Landes-Verordnung nicht möglich macht. Über die DEOGA fordert das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern:
- Wertschätzung für das gesamte Gastgewerbe als die Wirtschaftskraft im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern.
- Eine echte Entschädigung für das Gastgewerbe als einer der Branche, die wieder die Hauptlast in der aktuellen Pandemiewelle trägt.
- Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe IV – wirksam & bedarfsgerecht – für die gesamte Branche (Eigenkapitalzuschuss, Personalkostenpauschale von 30 Prozent).
- Eine Verlängerung der Überbrückungshilfe IV über den März 2022 hinaus.
- Die Förderberechtigung im Hinblick auf die Überbrückungshilfe IV muss bei freiwilliger Teil- oder Komplettschließung bei nachweisbarerer Unwirtschaftlichkeit muss an die Laufzeit der Überbrückungshilfe IV angepasst werden.
- Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für unsere Belegschaften und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe zu 100 Prozent.
- Die maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld von bisher 24 Monaten muss an die Dauer der Corona-Krise angepasst und das Corona-Kurzarbeitergeld so lange gewährt werden können, wie es aufgrund der staatlichen Eingriffe zu signifikanten und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kommt.
- Die Verlängerung der Möglichkeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen über den 31. März 2022 hinaus.
- Eine Auflösung des Wiederspruches im Hinblick auf eine „freiwillige Schließung“ zwischen Kurzarbeit und Überbrückungshilfe.
- Für besonders von der Corona-Krise betroffene Branchen müssen die Ausbildungsprämie (plus) und der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programmes „Ausbildungsplätze sichern“ fortgesetzt werden.
- Verlässliche Corona-Regelungen, die unter Beachtung des medizinisch Notwendigen ein wirkliches Arbeiten und Wirtschaften ermöglichen.
- Keinen Wettbewerbsnachteil für die Gastgeber Mecklenburg-Vorpommerns zu anderen Bundesländern.
- Zusätzliche Unterstützungs- bzw. Investitionsprogramme des Landes zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere für die Gastronomie und insbesondere in der Fläche des Landes.
- Die aktuell bis zum 31. Dezember 2022 befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen muss unter Einbeziehung der Getränke darüber hinaus entfristet werden. Das wäre eine unkomplizierte und unmittelbare Hilfe sowie ein sofortiges Konjunkturprogramm für das von der Pandemie so enorm betroffene Gastgewerbe!