Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Förderprogrammen sozialer und barrierefreier Wohnraum
Landesbauminister Christian Pegel hat die Wohnraumförderung der vergangenen acht Jahre bilanziert. „Mit den unterschiedlichen Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern dazu bei, die Versorgung mit Wohnraum – insbesondere barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum – zu verbessern. Indem wir für die Schaffung von Sozialwohnungen – sei es im Neubau, sei es im Bestand – großzügige Darlehen mit nicht unerheblichem Tilgungsnachlass vergeben, unterstützen wir Menschen mit geringen und mittleren Einkommen“, so Christian Pegel.
Seit 2017 sind in Mecklenburg-Vorpommern allein mit der Neubauförderung Wohnungsbau Sozial 1.926 Sozialwohnungen mit einer Gesamtfördersumme von rund 152,4 Millionen Euro gefördert worden. Im Einzelnen verteilen sich die Förderprojekte wie folgt: Hansestadt Rostock 612 Wohnungen (38,2 Millionen Euro), Landeshauptstadt Schwerin 227 Wohnungen (25,7 Millionen Euro), Landkreis Vorpommern-Greifswald 549 Wohnungen (45,2 Millionen Euro), Landkreis Vorpommern-Rügen 117 Wohnungen (12,7 Millionen Euro), Landkreis Rostock 134 Wohnungen (7,4 Millionen Euro), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 214 Wohnungen (13,8 Millionen Euro), Landkreis Nordwestmecklenburg 30 Wohnungen (1,7 Millionen Euro) und Landkreis Ludwigslust-Parchim 43 Wohnungen (7,7 Millionen Euro). Davon wurden für das Studierendenwerk Rostock-Wismar rund 12,9 Millionen Euro bereitgestellt.
Über die Neubauförderung hinaus wurden auch mit der Modernisierungsförderung des Landes MV belegungs- und mietpreisgebundener Wohnraum für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geschaffen. Mithilfe der Modernisierungsförderung, die zusammengefasst 158,8 Millionen Euro betragen hat, wurden beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen wie die Nachrüstung von Personenaufzügen oder die Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus gefördert. Dadurch wurden Barrieren auf dem Weg zur Wohnung oder aber in den Wohnungen selbst abgebaut.
„Die größten Summen sind folgerichtig dorthin gegangen, wo sie am meisten gebraucht werden, nämlich in die Städte mit angespannten Wohnungsmärkten Rostock und Greifswald. Das gute Angebot an bezahlbaren Wohnungen im Land, das überwiegend durch kommunale oder genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen vermietet wird, wirkt in ganz erheblichem Umfang preisdämpfend auf die Mietpreise. Die Förderprogramme sind deshalb eine unverzichtbare Stütze der guten und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Bauminister.
Die Richtlinie für die Neubauförderung ist 2017 in Kraft getreten, 2019 wurden sie überarbeitet. Unter anderem wurde ein zweiter Förderweg eröffnet, um ein Angebot für Haushalte mit mittleren Einkommen zu schaffen. Außerdem wurde die Wohnraumförderung auf Tourismusschwerpunkte ausgedehnt, auch wenn diese nicht zu den zentralen Orten gehören. 2023 wurde die Richtlinie an die veränderten Marktbedingungen angepasst und von Zuschuss- auf Darlehensförderung umgestellt. Großzügige Konditionen wie Zinsfreiheit und Tilgungsnachlässe machen diese attraktiv. Zudem gewährleistet sie die nachhaltige Refinanzierung der Wohnraumförderung.
Darüber hinaus ist die Modernisierungsförderung seit vielen Jahren ein fester und wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie ist 2021 in Kraft getreten und wurde 2023 überarbeitet. Um den gestiegenen Baukosten angemessen Rechnung zu tragen wurden die Förderkonditionen sowohl der Modernisierungs- als auch der Neubauförderung zum 01.03.2024 deutlich um 22 Prozent angehoben.