Waren (Müritz) & Röbel/Müritz tagen weiterhin, Malchow & Penzlin setzen aus
In Bezug auf die jüngst verhängten Corona-Einschränkungen macht das Ministerium für Inneres und Europa MV auf Folgendes aufmerksam: Nach § 8 Absatz 6 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona- LVO M-V) bleibt das Selbstorganisationsrecht der kommunalen Vertretungskörperschaften unberührt. Damit ist klargestellt, dass Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane auch weiterhin stattfinden und nach eigenem Ermessen anberaumt werden können.
„Weitergehende Anordnungen der Gesundheitsämter sind zu beachten. Ungeachtet dessen wird empfohlen, derartige Sitzungen möglichst auf einen Termin nach dem 30. November 2020 zu verschieben und Tagesordnungen der nicht weiter verlegbaren Sitzungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren sowie von den kommunalverfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer Kompetenzverlagerung Gebrauch zu machen“, heißt es aus der Stadtverwaltung Waren (Müritz). Telefon- und Videokonferenzen sowie Umlaufbeschlüsse und ähnliche Verfahren können jedoch eine Präsenzsitzung nicht ersetzen. Begrenzt wird die kommunale Sitzungsautonomie durch die infektionsschutzrechtlich angeordneten Hygienebestimmungen: so besteht gemäß § 7 Corona-LVO M-V in Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien die Pflicht, die in der Anlage 36 der Verordnung genannten Auflagen einzuhalten. Das aus demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien abgeleitete Öffentlichkeitsgebot der Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften ist aber weiterhin zu beachten. Auch dies gilt aber nur, soweit die Teilnahme der Öffentlichkeit mit den oben genannten infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbart werden kann. Folglich muss eine Reduzierung der für externe Sitzungsteilnehmer zur Verfügung stehenden Plätze in Betracht gezogen werden, soweit das infektionsschutzrechtliche Abstandsgebot anders nicht gewährleistet werden kann. Andererseits kann die Öffentlichkeit mit Verweis auf das Infektionsschutzrecht nicht pauschal und vollständig ausgeschlossen werden. Lassen die räumlichen Bedingungen eine öffentliche Sitzung unter Einhaltung des Abstandsgebotes nicht zu, so wird die kommunale Vertretungskörperschaft gehalten sein, den Ort der Sitzung entsprechend zu verlegen.
Während in Penzlin bereits die ersten Sitzungen, die des Ausschusses für Kultur, Schule und Soziales und des Hauptausschusses, bereits abgesagt wurden, hält man in Waren (Müritz) an den geplanten Ausschüssen, der Hauptausschuss am 10.11. und der Finanz- und Grundstücksausschuss am 11.11.2020, fest. Gleiches gilt für die Stadt Röbel/Müritz. In der Inselstadt Malchow will man die politischen Sitzungen auf das Nötigste beschränken.