Eigentlich wäre am kommenden Sonntag die 35. Allgemeinverfügung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte automatisch erloschen. Jedoch an der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Allgemeinverfügung vom 10. Januar 2021 verlängert. Das heißt, alle bisherigen Regeln bleiben bis zum 14. Februar 2021 bestehen.
„Die heute auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemachte 36. Allgemeinverfügung ist vor allem im Zusammenhang mit der neugefassten Corona-Ampel des Landes Mecklenburg-Vorpommern notwendig geworden“, heißt es aus der Verwaltung.
Diese neue Ampel stellt nunmehr auf einen Inzidenzwert von 150 ab. Diese Inzidenz muss 14 Tage ununterbrochen unterschritten werden, bevor die geltenden strengen Regeln widerrufen werden können. Weil eine dauerhafte Unterschreitung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bisher jedoch noch nicht zu verzeichnen ist und auch bis zum 31. Januar 2021 nicht erreicht werden kann, musste die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinverfügung verlängert werden. Der Termin 14. Februar ist identisch mit der Gültigkeit der Corona-Landesverordnung.
Amt |
Einwohner zum 31.12.2019 |
Covid19: positiv Getestete im Zeitraum 19.01.-25.01. |
Inzidenz 25.01. |
Amt Demmin-Land |
6.783 |
12 |
176,91 |
Amt Friedland |
8.364 |
8 |
95,65 |
Amt Malchin am Kummerower See |
12.054 |
10 |
82,96 |
Amt Malchow |
10.777 |
5 |
46,4 |
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte |
7.949 |
6 |
75,48 |
Amt Neustrelitz-Land |
7.315 |
5 |
68,35 |
Amt Neverin |
8.767 |
14 |
159,69 |
Amt Penzliner Land |
6.696 |
5 |
74,67 |
Amt Röbel-Müritz |
14.355 |
15 |
104,49 |
Amt Seenlandschaft Waren |
9.453 |
3 |
31,74 |
Amt Stargarder Land |
9.750 |
22 |
225,64 |
Amt Stavenhagen |
11.556 |
16 |
138,46 |
Amt Treptower Tollensewinkel |
13.553 |
43 |
317,27 |
Amt Woldegk |
6.456 |
2 |
30,98 |
Dargun, Stadt |
4.329 |
6 |
138,6 |
Demmin, Hansestadt |
10.564 |
33 |
312,38 |
Feldberger Seenlandschaft |
4.407 |
8 |
181,53 |
Neubrandenburg, Stadt |
63.761 |
116 |
181,93 |
Neustrelitz, Stadt |
20.128 |
40 |
198,73 |
Waren (Müritz), Stadt |
21.057 |
18 |
85,48 |
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt |
258.074 |
387 |
150,0 |
Es gelten folgende Regeln im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
-
Abendliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 6 Uhr
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft im Zeitraum von täglich 21 bis 6 Uhr des Folgetags ohne triftigen Grund ist untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen zulässig. Erlaubt sind auch unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
In diesem Zeitraum ist der Einkauf in Ladengeschäften bzw. die Besorgung von Gegenständen des täglichen Bedarfs nicht gestattet.
Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
-
Einschränkung auf 15km-Bewegungsradius
Der Aufenthalt ohne triftigen Grund in einer größeren Entfernung als 15 km vom Hauptwohnsitz (Meldeadresse) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist untersagt. Innerhalb des 15km-Radius ist eine uneingeschränkte Bewegung möglich. Mit dem 15km-Radius ist die Luftlinie um die Meldeadresse zu verstehen. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, der Besuch von Kirchen, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen und der Besuch bei der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern), hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen. Gestattet ist auch die unabdingbare Versorgung von Tieren.
Außerhalb des 15km-Radius sind Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Einkauf in Ladengeschäften erlaubt.
-
Einreisebeschränkung in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Aufenthalt von Personen ohne Hauptwohnsitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ohne triftigen Grund ist untersagt. Die triftigen Gründe sind identisch mit den Regeln für den 15km-Radius. Ein touristischer Ausflug in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist kein triftiger Grund. Das Aufsuchen eines Nebenwohnsitzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist nur noch im Zeitraum vom 11. bis 21.01.2021 gestattet.
Generell gilt, dass im Falle einer Kontrolle durch die Polizei und die örtlichen Ordnungsämter der triftige Grund durch die betroffene Person in geeigneter Weise glaubhaft zu machen ist.
Die 35. Allgemeinverfügung trat ab Montag, 11. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 31. Januar 2021 gültig.Die neue Verlängerung gilt bis zum 14.02.2021.