Laut jüngster Entscheidung der Landesregierung können Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden. Allerdings gilt per Verordnung für Innenbereiche eine Test- und Maskenpflicht unter 3G-Regel. Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt lediglich die Empfehlung, eine Maske zu tragen.
Die Betreiber von Weihnachtsmärkten müssen den kreislichen Gesundheitsämtern Hygienekonzepte vorlegen und genehmigen lassen. Ob die Organisatoren der Weihnachtsmärkte in der Müritzregion diese Hürde nehmen, bleibt abzuwarten. Gleiches gilt für die aktuell gültigen Maßnahmen oder ob diese per Landesverordnung erneut verschärft werden.