Bootsurlaub: Verbot von touristischen Reisen
Die Wasserschutzpolizei in Mecklenburg-Vorpommern führt seit dem 19.03.2020 wasser- und landseitige Kontrollen in den Marinas und Häfen des Landes durch. Damit sollen die Festlegungen der Landesregierung (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona Pandemie umgesetzt werden, insbesondere das Verbot von touristischen Reisen.
Für einheimische Bürgerinnen und Bürgern besteht nach wie vor die Möglichkeit sich innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern frei zu bewegen, auch auf dem Wasser. Trotzdem appellieren wir im Sinne des Infektionsschutzes und um eine Infektionsgefahr zu minimieren auf sämtliche Aktivitäten auf dem Wasser und in den Sportboothäfen zu verzichten. Es ist in dieser aktuellen Ausnahmesituation unabdingbar alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Menschen gefährdet.
Sämtliche Bootsurlauber wurden und werden wieder nach Hause geschickt. Das bedeutet für den Bootstourismus in der Mecklenburgischen Seenplatte einen herben Einschnitt, denn gerade die Vorsaison ist in Mecklenburg-Vorpommern wegen seiner Ruhe und günstigen Urlaubspreise sehr beliebt. Bis zum 19.04.2020 wurden vorerst alle Bootstouren abgesagt.