Die Corona-Beschränkungen sind in Deutschland seit gestern weitgehend aufgehoben worden. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben die „Hotspot-Option“ gezogen. Auch die Warener Stadtverwaltung setzt auch weiterhin auf 3-G-Regel und Terminvergabe. Hier die aktuellen Vorgaben:
- Die ursprüngliche Einlasskontrolle im Foyer für Besucher der Stadtverwaltung Waren (Müritz) entfällt
- Zutritt und persönliches Vorsprechen weiterhin nur unter 3G- Regelungen erlaubt
- Persönliche Absprachen und Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Sachbearbeiter möglich
- Die Prüfung des 3G-Nachweises erfolgt durch die jeweiligen Sachbearbeiter
- Erfassung der Kontaktnachverfolgung entfällt
- QR-Codes für Luca–App und Corona WarnApp kann freiwillig genutzt werden
- Ausnahmen für Kinder und Jugendliche ohne typische Erkältungssymptome aufweisen. Die Ausnahmen wurden wie folgt festgelegt:
- Kinder bis 7 Jahre sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen.
- Kinder zwischen 7 Jahren und 12 Jahre und 3 Monaten sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen, sofern:
- ein amtliches Dokument das Alter nachweist und
- ein Nachweis über ein negatives Testergebnis vorliegt - Personen zwischen 7 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen, sofern:
- ein amtliches Dokument das Alter nachweist und
- ein Nachweis über ein negatives Testergebnis vorliegt
- Hier Befristung der Ausnahmeregelung bis 30. April 2022!
Dass Mecklenburg-Vorpommern komplett als Hotspot einer Corona-Lage erklärt wird, bringt jede Menge Gegenwind. Die Landtagsfraktionen der FDP und der AFD haben bereits Klagen gegen die Verordnung angekündigt. Zudem wollen sich viele Unternehmer und Einzelpersonen gegen diese Maßnahmen wehren.