Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH (Antrag FDP/MUG-Fraktion), Anweisung des Aufsichtsrates durch die Stadtvertretung im Rahmen der möglichen Abberufung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers sowie der möglichen Bestellung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers der Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH standen auf der anberaumten Stadtvertretersitzung am 23.11.2020 in Waren (Müritz) auf der Tagesordnung. Die von der FDP/MUG–Fraktion beantragte Sondersitzung der Stadtvertretung am 23.11.2020 findet nicht statt, nachdem die beantragte Fraktion ihren Antrag heute zurückgezogen hat.
Hintergrund für das Zurückziehen des Antrages ist ein Schreiben vom 17.11.2020 vom Bürgermeister an den Präsidenten der Stadtvertretung zum nunmehr beabsichtigten Verfahren zur Besetzung der Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der WOGEWA.
In diesem Schreiben informierte der Bürgermeister den Präsidenten der Stadtvertretung u.a. über ein Gespräch mit der Prokuristin der WOGEWA Frau Görlach vom 16.11.2020. Im Ergebnis des Gespräches und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der WOGEWA wird sich der Aufsichtsrat zum nächstmöglichsten Zeitpunkt mit der unverzüglichen Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung für die Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin beschäftigen.
Der Bürgermeister hat sich als Gesellschafter nunmehr ausschließlich nur aus dem Grund für eine öffentliche Ausschreibung entschieden und wird diese dem Aufsichtsrat vorschlagen, um weiteren Schaden von der WOGEWA und ihrer Prokuristin abzuwenden. Gleichzeitig wird die beantragte Sondersitzung der Stadtvertretung am 23.11.2020 entbehrlich, was auch im Interesse der gegenwärtigen Gesamtsituation bedingt durch COVID-19 und somit für alle Teilnehmer an einer Stadtvertretersitzung ist.
Auf Antrag der FDP/MUG ergingen zuvor volgender Beschlussvorschläge:
Anweisung des Aufsichtsrates durch die Stadtvertretung im Rahmen der möglichen Abberufung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers der Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH (Antrag FDP/MUG-Fraktion): "Die Stadtvertretung möge beschließen:
Die Stadtvertretung weist den Aufsichtsrat an, die Abberufung des aktuellen Geschäftsführers erst dann vorzunehmen, wenn ein Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien, durch die Stadtvertretung beschlossen wurde." sowie "Die Stadtvertretung weist den Aufsichtsrat an, die Bestellung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers erst dann vorzunehmen, wenn ein Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien, durch die Stadtvertretung beschlossen und der aktuelle Geschäftsführer unter Angabe eines wichtigen Grundes abberufen wurde."