Nachdem der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Städte und Gemeinden aufgefordert hat, Unterkünfte und mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte aufzulisten, ging auch in der Stadtverwaltung Waren (Müritz) das Suchen nach Gebäuden und Grundstücken los, die für Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Fragen kommen würden. Einige Fraktionen der Stadtvertretung regten einen Bürgerentscheid in Waren (Müritz) an, der heute wieder Thema auf der Stadtvertretersitzung ist.
Insgesamt neun öffentliche und drei nichtöffentliche Themen stehen heute auf der Sitzung der Stadtvertretung, die um 18 Uhr im Bürgersaal Waren (Müritz) startet. Hauptthema ist „Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 20 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zur Verpachtung oder Verkauf von städtischen Flächen für die Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den LK MSE“ als siebenter Tagesordnungspunkt.
In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.10.2023 wurde auf Antrag der FDP/MUG - Fraktion und der CDU - Fraktion im Rahmen eines Vertreterbegehrens gemäß § 20 Absatz 3 KV M-V die Stadtverwaltung beauftragt, den folgenden Beschluss 2023/0515 „Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf Flächen im Eigentum der Stadt Waren (Müritz)“ umzusetzen und eine dementsprechende Beschlussvorlage zu erstellen. Diese gilt es heute zu diskutieren und ggf. zu beschließen.
Als Termin für den Bürgerentscheid zur geplanten Flüchtlingsunterkunft wurde der 28. Januar 2024 angeregt. Den Stimmberechtigten werden neben der Abstimmung in Abstimmungsräumen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Möglichkeit der Briefabstimmung eingeräumt. Dazu werden Abstimmungsscheine und Stimmzettel frühestens ab dem 17.12.2023 ausgegeben. Die Möglichkeit der Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen endet am Freitag vor dem Abstimmungstag, 12:00 Uhr. Danach ist die Beantragung nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis spätestens 15:00 Uhr am Abstimmungstag möglich. Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis spätestens 18:00 Uhr beim Abstimmungsleiter eingegangen sein. Die Kosten für den Bürgerentscheid, wurden auf 30.000 Euro festgesetzt.
In einer Stellungnahme vom 23. Oktober 2023 gelangt der Jurist der Stadt Waren (Müritz) zu der Einschätzung, dass sich das Vertreterbegehren zu der vorgelegten Frage als zulässig erweist.