Wer persönlich ins Bürgerbüro von Waren (Müritz) möchte, um Pass- und Ausweisangelegenheiten zu klären, Meldeauskünfte einzuholen, das Fundbüro zu besuchen oder andere Dienstleistungen der Verwaltung nutzen möchte, muss sich auf geänderte Regelungen für die persönliche Vorsprache in der Stadtverwaltung Waren (Müritz) einstellen. So sind persönliche Termine im Bürgerbüro nur noch unter Einhaltung der 3G-Bestimmungen möglich.
„Auf Grund der anhaltenden Situation in Bezug auf Corona, gelten Momentan ist es notwendig, die städtischen Verwaltungsgebäude bis auf Weiteres geschlossen zu halten. Daher wurde entschieden, dass Bürgerkontakte auf ein Minimum zu begrenzen sind und nur noch im Bürgerbüro mit Termin und unter Einhaltung der 3G-Bestimmungen persönliche Vorsprachen stattfinden können“, heißt es aus der Veraltung der Müritzstadt. Anfragen und Terminvereinbarungen können weiterhin per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sofern sie keine typischen Erkältungssymptome aufweisen:
- Kinder bis 7 Jahre sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen.
- Kinder zwischen 7 Jahren und 12 Jahre und 3 Monaten sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen, sofern:
- ein amtliches Dokument das Alter nachweist und
- ein Nachweis über ein negatives Testergebnis vorliegt - Personen zwischen 7 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren sind Geimpften und Genesenen gleichzusetzen, sofern:
- ein amtliches Dokument das Alter nachweist und
- ein Nachweis über ein negatives Testergebnis vorliegt
- Befristung der Ausnahmeregelung bis 30. April 2022!