Waren (Müritz) will Hundesteuer erhöhen
Hundebesitzer müssen sich auf Steuererhöhung an der Müritz einstellen
Nach den Wünschen der Stadtverwaltung von Waren (Müritz) soll die Hundesteuer im Soleheilbad ab 2025 deutlich erhöht werden. Aktuell wird die Beschlussvorlage im Hauptausschuss auf seiner am 21.11.2024 diskutiert und soll am 04.12.2024 auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) Beschlossen werden. Die Stadt Waren (Müritz) erhebt die Hundesteuer für das Halten eines über drei Monate alten Hundes durch eine natürliche Person im Gemeindegebiet der Stadt Waren (Müritz). Dazu zählen die Stadt Waren (Müritz) sowie die Ortsteile Warenhof, Rügeband, Neu Falkenhagen, Alt Falkenhagen und Schwenzin. Neben der normalen Hundesteuer werden gefährliche Hunde gesondert besteuert. Mit der neuen Verordnung der Hundesteuer in Waren (Müritz) sollen jährlich für den ersten Hund 50 Euro, für den zweiten Hunde 80 Euro und jeden weiteren Hund 100 Euro Hundesteuer gezahlt werden. Für Kampfhunde, die als gefährliche Hunde eingestuft wurden, müssen Hundebesitzer 500 Euro Hundesteuer in Waren (Müritz) zahlen. Eine Befreiung von der Hundesteuer sowie eine Steuerermäßigung ist nach wie vor möglich.
Aktuell zahlen Hundebesitzer für den ersten Hund 37 Euro, für den zweiten 60 Euro und ab dem dritten Hund 70 Euro Hundesteuer. Für Kampfhunde werden bereits 500 Euro Hundesteuer in Waren (Müritz) fällig. Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Hundebesitzern an die Stadt Waren (Müritz) gezahlt werden muss, wenn der Hundebesitzer im Soleheilbad an der Müritz oder einer der zugehörigen Ortsteile wohnt. Sie dient hauptsächlich der Regulierung der Hundehaltung und als Einnahmequelle für die Kommune. Die Hundesteuer Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, das heißt, die Einnahmen müssen nicht direkt für hundebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Hundeparks oder Kotentsorgung verwendet werden. Mit Hilfe der Hundesteuer soll die Zahl der Hunde pro Haushalt indirekt begrenzt werden.