Polizei ermittelt wegen Brandstiftung
Mit der Waldbrandwarnstufe 2 in der Mecklenburgischen Seenplatte herrscht laut Landesforst derzeit nur eine geringe Waldbrandgefahr. Das dürfte sich angesichts der Schönwetterlage in den kommenden Tagen aber ändern. Erst gestern Nachmittag gab es bei Neustadt-Glewe einen größeren Waldbrand. In der Nähe des Flugplatzes an der Elde wurde gegen 16 Uhr das Feuer entdeckt. Vom Feuer betroffen waren trockenes Gras und Unterwuchs auf einer Gesamtfläche von ca. 6.000 Quadratmeter. Sechs Freiwillige Feuerwehren kamen mit 60 Einsatzkräften an der Müritz-Elde-Wasserstraße zum Einsatz. Gegen 18 Uhr konnte die Brandbekämpfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Polizei schließt ersten Erkenntnissen zufolge Brandstiftung nicht aus und hat diesbezüglich eine Anzeige aufgenommen.
Aus Anlass der bevorstehenden Osterfeiertage und des aktuellen Waldbrandes in der Nähe von Neustadt-Glewe weist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus darauf hin, dass im gesamten Land Waldbrandgefahrenstufen ausgelöst wurden.
Das sonnige und trockene Frühlingswetter der letzten Tage hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Derzeit gelten im Land überwiegend die Gefahrenstufen 2 (geringe Gefahr) und 3 (mittlere Gefahr). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald könnte in den nächsten Tagen bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen werden. Mit einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr ist am Osterwochenende zu rechnen, da kaum Niederschläge sowie anhaltende warme Temperaturen zu erwarten sind. Im Land gab es in diesem Jahr bereits drei Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 1,5 Hektar.
„Da sich die Waldbrandgefahr zu den Feiertagen voraussichtlich weiter verschärfen wird, bitte ich die naturliebenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Beachten Sie folgende Hinweise“, appelliert der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus:
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
- Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden!
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Trockene Bodenvegetation an Waldrändern kann sich am Katalysator entzünden und einen Waldbrand verursachen. Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
- Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Die Waldbrandbereitschaftsdienste der Forstbehörden sind aktiviert. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die Waldbrandüberwachungszentrale in Mirow. Von dort aus werden mehr als 277.000 Hektar, also über die Hälfte der Wälder des Landes in den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten, durch 21 hochmoderne Kamerasysteme überwacht.
Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt M-V: