Mecklenburgischen Seenplatte: Waldbrandstufe 4
Bei Dargun haben bislang unbekannte Täter am Montag versucht, einen Wald in Brand zu stecken. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Dargun und Zarnekow konnten durch den schnellen Löscheinsatz Schlimmeres verhindern. Dennoch brannten eine Kiefer und Unterholz auf 200 Quadratmetern. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachtes der Brandstiftung.
Am 20.04.2020, gegen 21:15 Uhr erhielt die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg die Mitteilung über den Brand in einem Waldstück in der Nähe der Ortschaft Glasow. Für die eingesetzten Beamten des Polizeihauptreviers Demmin bestätigte sich der Sachverhalt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand konnte vor Ort festgestellt werden, dass durch unbekannte Täter Bruchholz, welches an einer Kiefer gestapelt war, in Brand gesetzt wurde. Dadurch kam es zum Übergreifen des Feuers auf diese Kiefer und den trockenen Waldboden samt dessen Bewuchs auf einer Fläche von ca. 200 m². Durch die eingesetzten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Dargun und Zarnekow, welche mit insgesamt 35 Einsatzkräften vor Ort waren, konnte der Brand schnell gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachtes der Brandstiftung.
In der Mecklenburgischen Seenplatte herrscht derzeit die Waldbrandstufe 4. Im Bereich des Leitforstamtes Torgelow wurde die Waldbrandstufe 5, wegen der sehr hohen Gefahr eines Waldbrandes ausgerufen.
Hier die Sicherheitshinweise und Gebote zum Waldbrandschutz:
- Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden.
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
- Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
- Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jeder Bürger für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.