Umgang mit ASP in Mecklenburg-Vorpommern
Mit Blick auf eine mögliche Einschleppung der ASP nach Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern hat der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt heute die Landräte der Kreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zu einem Treffen nach Schwerin eingeladen. Gemeinsam mit Vertretern der Veterinärämter wurde die aktuelle Bedrohungssituation besprochen und die weitere Zusammenarbeit abgestimmt. Der Minister bezeichnete die Gespräche als offen und konstruktiv.
Backhaus informierte unter anderem darüber, dass das Umweltministerium neben den kontinuierlich laufenden Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Bejagung von Schwarzwild, Fallwildsuche, -meldung und -beprobung sowie die Maßnahmen der Biosicherheit, zusätzliche Maßnahmen vorbereitet.
„Auch wenn sich an den 150 Kilometer Abstand zwischen dem aktuellen Seuchengeschehen in Polen und unserer Landesgrenze in den vergangenen Wochen nichts geändert hat, so ist die Lage weiter ernst. Vor allem unser Nachbarbundesland Brandenburg ist derzeit von einem Seucheneintrag akut bedroht. Insofern wird auch ein Eintrag nach Mecklenburg-Vorpommern wahrscheinlicher“, schätzte Backhaus die Lage ein.
Aus diesem Grund werden auf Initiative von Minister Backhaus die Wildschutzzäune entlang der Autobahn 11 zu Brandenburg durch das Energieministerium vervollständigt. Neben dem Schutz der Autofahrer vor Wildunfällen, können diese Zäune als künstliche Barrieren die Schwarzwildbewegungen und damit in einem möglichen ASP-Fall die Ausbreitung der Tierseuche reduzieren.
Die Möglichkeit, temporäre Wildschutzbarrieren grenznah zu Polen zu errichten, wird ebenfalls geprüft. Dazu sind die laufenden Abstimmungen der Bundesbehörden mit den polnischen Behörden zur Seuchenbekämpfung abzuwarten, erklärte der Minister.
Des Weiteren hat das Ministerium bereits in zwei Schritten insgesamt 110 km E-Zaun beschafft und eingelagert.
„Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist grundsätzlich jede Maßnahme sinnvoll, die eine Barriere schafft, um einen Eintrag möglichst zu verhindern bzw. das Ausbreitungsgeschehen im Falle eines Seuchenausbruches entsprechend zu begrenzen – insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass es bisher keinen Impfstoff gegen die ASP gibt. Auch helfen abgegrenzte Korridore in besonders gefährdeten Gebieten, den Schwarzwildbestand innerhalb dieses Bereiches im Sinne der Seuchenprävention weiter auszudünnen“, betonte Backhaus.
Darüber hinaus stellt die Landesforst M-V derzeit speziell ausgerüstete und ausgebildete Jagdgruppen zusammen (insgesamt 30 Personen), um die Schwarzwildjagd im Landesforst zu intensivieren und um die Landkreise bei Bedarf bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
„Was die Fallwildsuche betrifft, sind wir alle gefragt“, sagte Backhaus. Neben den Jagdausübungsberechtigten, seien vor allem die Straßenmeistereien, Polizeidienststellen, Feuerwehren und Landwirte sowie alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Fallwild umgehend den örtlich zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Kadaver müssen unbedingt beprobt werden, damit im Ernstfall unverzüglich alle notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet werden können.
Nach Gesprächen im Umweltministerium in dieser Woche haben auch die Bundeswehr und das technische Hilfswerk ihre Unterstützung bei der Umsetzung weiterführender Maßnahmen signalisiert.
Noch nicht abschließend gelöst ist die Frage, wie sogenannte „Nichtstörer“ (z.B. Landwirte, Waldbesitzer etc.), die unmittelbar von Nutzungseinschränkungen in Restriktionsgebieten betroffen sind, entschädigt werden sollen. Backhaus sicherte den Kreisen bei dieser Aufgabe Unterstützung zu. Er kündigte an, sich bei der Schadensermittlung für bundesweit einheitliche Richtwerte einzusetzen.