Steht der Verkauf ins Ausland an, legen einige deutsche Onlinehändler ihren Fokus zunächst auf die Nachbarländer Österreich sowie die Schweiz. Vor allem vom Schweizer E-Commerce Markt ist zu behaupten, dass dieser aktuell immer mehr an Fahrt aufnimmt: Allein im Jahr 2019 konnte dort ein Umsatz von über 8 Milliarden Schweizer Franken erzielt werden.
Während sich der Versand nach Österreich allerdings als kaum merkliche Herausforderung darstellt, beinhaltet der Handel und Versand in die Schweiz zahlreiche Tücken. Nachfolgend alles Wissenswerte hierzu.
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Attraktiver Handel mit der Schweiz
Weshalb ist der Handel mit der Schweiz derart attraktiv? Die Antwort ist recht simpel: Tatsächlich gilt die Schweiz als besonders wohlhabendes Land. So erreichte das Schweizer Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2018 eine erneute Glanzleistung: Zu dieser Zeit lag das BIP nämlich bei rund 689,6 Milliarden Schweizer Franken.
In der Tat kaufen die Schweizer gern im Ausland ein. Gar kein Wunder, schließlich besteht bei den Schweizern kein Widerrufsrecht bei Bestellungen im Internet. Rechtlich gesehen erfreuen sich die deutschen Onlinehändler einer viel höheren Attraktivität als die Schweizer Konkurrenz - ein Kriterium, welches man sich zunutze machen sollte.
Allerdings beinhaltet der Handel mit der Schweiz auch einige Tücken: Das schöne Land in den Alpen ist nämlich kein Mitglied der Europäischen Union (EU), daraus folgt ebenso eine Pflicht zur Verzollung.
Schweizer Zoll
Der Schweizer Zoll beinhaltet eine Besonderheit: Als einzige weltweite Handelsnation wendet dieser den sogenannten Gewichtszoll an. Dies bedeutet, dass die Waren in Abhängigkeit von ihrem Gewicht zu verzollen sind - entsprechend ist der Warenwert hierbei nebensächlich. Berechnungen erfolgen somit in "Franken pro 100 Kilogramm".
Sind Pakete unzureichend deklariert, so werden diese vom Schweizer Zoll geöffnet - verbunden mit einer Gebühr, welche dem Empfänger berechnet wird. Jene anfallende Gebühr kann allerdings vermieden werden, indem die Begleitpapiere für die Sendung ordnungsgemäß und sorgfältig ausgefüllt werden.
Steuerliche Aspekte
Ein oftmals unklares Thema für einige international versendende sowie umsatzsteuerpflichtige Onlinehändler ist die Steuerpflicht. Aufgrund dessen, dass die Schweiz nicht zur EU gehört, sind die Regelungen für Warenlieferungen in Drittländer zu beachten - sprich: Solche dürfen nämlich nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Allerdings hat der Absender einen Nachweis über den entsprechenden Export zu erbringen. Dieser beinhaltet eine sogenannte Ausfuhrbescheinigung für die Zwecke der Umsatzbesteuerung. Hierzu sei grundsätzlich gesagt: Je höher der Warenwert, desto wichtiger der zu erbringende Nachweis.
Diesbezüglich spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Kunden handelt. Der Nachweis über die Ausfuhr ist bereits ausreichend, um in Deutschland keine Umsatzsteuer für den Export abführen zu müssen. Als Nachweis genügt schon eine normale Postquittung. Achtung: Der Empfänger trägt wiederum die Pflicht, sowohl den Zoll als auch die schweizerische Mehrwertsteuer zu begleichen.
Spezielle Vorschriften
Bestimmte Waren unterliegen speziellen Vorschriften bezüglich ihrer Einfuhr. Einige Beschränkungen führen nämlich dazu, dass die Einfuhr ausschließlich mit Bewilligung erlaubt ist. Darüber hinaus gelten für manche Produkte sogar absolute Einfuhrverbote.
Unter anderem für die nachfolgenden Güter gelten beim Versand in die Schweiz entweder Beschränkungen oder sogar völlige Verbote:
- Waffen (beispielsweise Messer, Schlagstöcke, Elektroschockgeräte)
- Heil- und Dopingmittel
- Betäubungsmittel sowie betäubungsmittelhaltige Arznei
- Raubkopien elektronischer Datenträger
- Waren, welche Gewalt- oder pornografische Darstellungen enthalten
- Fälschungen von Markenartikeln
- Radarwarngeräte
- Kulturgüter