120 Tagessätze a 12 Euro als Strafe
Im Herbst vergangenen Jahres endete eine Taxitour für den Fahrer im Krankenhaus. Nachts beförderte der damals 58jährige Warener Taxifahrer ein Pärchen von der Nordsiedlung zu einer Diskothek in der Weststadt von Waren (Müritz). Allerdingst meckerte der alkoholisierte Fahrgast über den Preis der Beförderung und äußerte, er habe nicht mehr Geld. Daraufhin wurde das Taxi unweit der Disco gestoppt. Wutentbrannt stieg der Mann aus und tragierte den Taxifahrer mit Schlägen. Heute wurde der Vorfall am Amtsgericht in Waren (Müritz) verhandelt. Ein Dutzend Taxikollegen demonstrierten am Amtsbrink, unmittelbar vor dem Gericht, mit ihren Fahrzeugen und wollten so ihrem Kollegen Mut machen. „Es ganz uns auch jederzeit treffen“, so eine Taxifahrerin. Nach eineinhalb Stunden das Urteil: Der 35jährige Schläger, der von der Stütze Arbeitslosengeld II lebt, muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung 120 Tagessätze a 12 Euro zahlen. Der geschädigte Taxifahrer war lange Zeit arbeitsunfähig.