Im Zusammenhang mit den Beschlüssen, die von der Landesregierung am Wochenende verkündet wurden, erreichen den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte berechtigte Fragen danach, welche Regeln ab dem 8. März 2021 konkret in der Region um den größten deutschen Binnensee gelten. Große Unsicherheit gibt es vor allem, was die mögliche Öffnung von Schulen betrifft. Dazu teilt die Landesregierung auf ihrer Internetseite Folgendes mit: „In den Kreisen mit einer Inzidenz von unter 50 Fällen kehren ab 8. März auch die Klassen ab Stufe 7 in die Schulen zurück, zunächst in den Wechselunterricht. Das gilt in der Hansestadt Rostock und in Vorpommern-Rügen.“ Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte jedoch gilt nach wie vor die zurzeit gültige Schul-Corona-Verordnung des Landes. Das heißt, auch ab Montag, den 8. März, findet ab der 7. Klassenstufe und an den Beruflichen Schulen ausschließlich Distanzunterricht statt. Für Grundschüler und die Kinder in den Klassenstufen 5 bis 6 ist der Präsenzunterricht keine Pflicht, sondern freiwillig möglich. Für Abschlussklassen, auch an den Berufsschulen besteht zwar keine Anwesenheitspflicht, jedoch wird ein täglicher Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung ermöglicht.
Gleichzeitig kündigt die Landesregierung an, dass für Kreise, die stabil mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 liegen, bis zum 22.März 2021 Lösungen gefunden werden. So hat das Bildungsministerium für morgen, Montag, den 8. März, zu weiteren Gesprächen zum Thema Schulöffnung eingeladen. „Wir erwarten, dass nach diesen Gesprächen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Schul-Corona-Verordnung novelliert wird und dass wir endlich auch in unserem Landkreis den Schulunterricht wieder aufnehmen können“, sagte der 1. Stellvertretende Landrat Kai Seiferth. Noch länger könne man den Distanzunterricht den Schülerinnen und Schülern nicht mehr zumuten.
Zum Einzelhandel: Auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt ab Montag, den 8. März, aufgrund der Corona-Landesverordnung, dass Einzelhändler mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, sowie Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte und Reformhäuser geöffnet haben. Außerdem ist gestattet, dass Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Großhändler, Gartenbaucenter sowie Buchhandlungen öffnen.
Geschlossene Verkaufsstellen des Einzelhandels können laut Corona-Landesverordnung bei einer Landesinzidenz unter 100 für den allgemeinen Kundenverkehr für den Einkauf im Geschäft mit der Kundin bzw. dem Kunden einen Termin vereinbaren. Bei einem Einkauf mit Terminvereinbarung sind die Hygieneauflagen zu beachten, welche als Anlage zur Corona-Landesverordnung abrufbar sind.
„Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind weitere Lockungen im Einzelhandel entsprechend der Corona-Landesverordnung möglich.“ erläutert der 1. Stellvertretende Landrat. Bevorstehende Lockerungsmaßnahmen werden wie gewohnt auf der Homepage des Landkreises und mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.