Verkehrsunfall führt zu Hanfpflanzen
Am 05.09.2020 gegen 06:35 Uhr meldet ein Zeuge über Notruf der Polizei, dass er auf der K3 zwischen den Ortschaften Lärz und Neu Garz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ein Fahrzeug am Straßenrand festgestellt hat, welches sich überschlagen hat. Personen seien aber keine im Fahrzeug. Umgehend wurde ein Funkstreifenwagen des Polizeirevieres Röbel/Müritz zum Einsatz gebracht. Bei deren Eintreffen am Unfallort bestätigte sich der Sachverhalt.
Des Weiteren stellten sie im Fahrzeug eine größere Menge an Blut fest. Diese ließ darauf schließen, dass sich die Insassen im Fahrzeug erheblich verletzt haben. Auf Grund dessen wurden umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet und der Fahrzeughalter an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Dabei handelt es sich um einen 38-jährigen Deutschen aus Rechlin. Im weiteren Verlauf konnte ermittelt werden, dass das Fahrzeug von zwei Bekannte genutzt wurde. Dabei handelt es sich um zwei deutsche Männer im Alter von 25 und 22 Jahren. Hierauf wurde die Anschrift des 25-Jährigen aufgesucht. Dieser konnte zu Hause mit einer Kopfplatzwunde angetroffen werden. Auf Grund dessen wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Waren (Müritz) gebracht. Dort wurde er stationär aufgenommen. Zur Feststellung von Alkohol und BtM im Blut wurde im Krankenhaus eine Blutprobeentnahme veranlasst.
Der 22-Jährige war vor dem Eintreffen der Polizei aus der Wohnung des 25-Jährigen geflüchtet. Trotz intensiver Suchmaßnahmen, auch unter Einsatz eines Fährtenspürhundes, konnte der 22-Jährige vor erst nicht gefunden werden. Schließlich konnten ihn seine Eltern dazu bewegen, sich der Polizei zu stellen. Auch er wies Verletzungen im Gesichtsbereich auf. Seine Eltern brachten ihn selbstständig in eine Notaufnahme. Es wurde gegen beide Insassen Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht und weiterer Delikte erstattet. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000,-EUR, wobei das Fahrzeug, ein ca. 20 Jahre alter Opel Astra, wirtschaftlichen Totalschaden erlitt.
Bei der Überprüfung der Halteranschrift des 38-jährigen Fahrzeugeigentümers wurden in dessen Garten zehn Hanfpflanzen festgestellt. Diese wurden Sichergestellt und gegen den Fahrzeugeigentümer wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.