Gesundheitsamt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verbietet OpenAir-Event
Wenn man morgens das Radio anmacht und sich von Baumann und Clausen unterhalten lässt, dann ist der Büroalltag der Behörde sicher sehr witzig. Claudia Bergmann vom Warener Innenstadtverein ist nicht mehr zum Lachen zumute. Denn gemeinsam mit ihrem Team wollte sie Leben in das Heilbad zurückholen. Dafür wurden sechs Veranstaltung der „Sommerevents 2020“ auf dem Neuen Markt organisiert. Nach zwei erfolgreichen Kindershows und Puppentheatern Anfang Juli hieß es seitens des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte „Verbot der Veranstaltungen“. Auch mit Vorlage eines Hygienekonzeptes wurden heute die Planungen und damit die nächsten Sommerevents geschreddert.
Im Vorfeld hatte ein besorgter Bürger die Organisatoren des Innenstadtvereins beim Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angeschwärzt und dafür gesorgt, dass am zurückliegenden Sonntag die Livemusik mit Tom Piano, alias Thomas Müller, behördlich verboten wurde. Dabei hatte die Stadt Waren (Müritz) dieses Engagement der Warener Unternehmer ausdrücklich unterstützt und hoffte ebenso, etwas Abwechslung in die triste Kulturlandschaft zu bringen.
Zwar hatte der Warener Innenstadtverein versäumt, beim kreislichen Gesundheitsamt eine Genehmigung mittels Hygienekonzept einzuholen, doch seitens der Warener Stadtverwaltung gab es bereits grünes Licht und kein Vermerk auf die Notwendigkeit eines weiteren behördliche „Okay“. Dem kam der Innenstadtverein unverzüglich nach und reichte ein ausgeklügeltes Hygienekonzept laut „Corona-Anforderungen“ beim Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Ein abgegrenzter Veranstaltungsbereich, Besucherbeschränkung, Datenerfassung der Gäste waren vorbereitet. „Wir hatten selbst schon Kugelschreiber zum Mitnehmen organisiert, damit diese nicht mehrfach verwendet werden“, versicherte Claudia Bergmann. Auch das Konzept der Kinderhüpfburgen und des Kinderschminkens wurde explizit an die Erfordernisse angepasst – aber es war nicht passend genug. „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass auch mit dem von Ihnen eingereichten Konzept der Veranstaltung im Sinne der Corona-Lockerungs-LVO MV unzulässig ist“, heißt es seitens des Landkreises, der „Teile des Hygienekonzeptes nicht mit den Auflagen in Anlage 40 der Landesverordnung in Einklang bringen kann“.
Als Bonus und vernichtenden Schlag wurden die „Sommerevents“ des Warener Innenstadtvereins kurzerhand als „Straßen-, Stadt- oder Dorffest“ klassifiziert. „Die Durchführung solcher Veranstaltungen ist gemäß Paragraf 8 Absatz 1 der Corona-Lockerungs-LVO MV unzulässig…“, manifestiert die Behörde ihren Standpunkt.
„Wenn dass das Maß der Dinge ist, sehe ich für unsere Lange Einkaufsnacht schwarz“, zeigt sich Claudia Bergmann frustriert, denn das Gesundheitskonzept hat nicht nur Hand und Fuß gehabt, sondern auch jede Menge Arbeit neben der eigentlichen Arbeit der Unternehmerin gekostet.
Wenn auch mit den obligatorischen freundlichen Grüßen endet die Absage und damit das Verbot der Sommerevents mit „Wir hoffen auf Grund der aktuellen Lage um Verständnis, die getroffenen Maßnahmen und Regelungen dienen zum Schutz von allen Bürgern in unserem Land“. Sicherlich ist dies ein standardisierter Textbaustein, aber auch dann verhöhnt er die ehrenamtliche Arbeit, die unter besonderen hygienischen Regeln etwas Kultur und Abwechslung nach Waren (Müritz) holen wollen. Ein Blick auf das tägliche Treiben am Warener Stadthafen zeigt, dass es im Alltag wesentlich abstandsloser zugeht, als kleinen Veranstaltungen unterstellt wird.
Scheinbar vergessen die Behörden, dass mit Öffnung des mecklenburgischen Tourismus das Soleheilbad an der Müritz proppenvoll ist und Urlauber sowie Einheimische nach Freizeitbeschäftigungen suchen. Mit mehreren kleinen Veranstaltungen und Möglichkeiten könnte man sicher einiges entzerren, was mit der Verbotskeule sicher nichtmachbar ist.