Seit dem gestrigen 01. August 2022 gelten geänderte Öffnungszeiten in den Fachämtern der Kreisverwaltung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Demzufolge sind lediglich der Dienstag und der Donnerstag für Bürger als Terminwahl freiverfügbar. Montags, mittwochs und freitags kann ein persönliches Vorsprechen nur vormittags nach Terminvergabe in den Fachämtern erfolgen. Hier alle Sprechzeiten im Überblick:
Öffnungszeiten der Fachämter ab 1. August 2022:
- Montag: von 8 bis 12 Uhr nur mit Terminvergabe
- Dienstag: von 8 bis 12 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch: von 8 bis 12 Uhr nur mit Terminvergabe
- Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: von 8 bis 12 Uhr nur mit Terminvergabe
Am Montag, Mittwoch und Freitag stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung, allerdings ist für einen reibungslosen Ablauf im Voraus per Telefon oder E-Mail ein Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Fachämter sind auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar. Dienstags und donnerstags sind die Fachämter weiterhin wie gewohnt am Vormittag und Nachmittag ohne Terminvereinbarung geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger können somit die Fachämter der Kreisverwaltung an fünf Tagen in der Woche aufsuchen.
Öffnungszeiten der Bürgerservicezentren bleiben unverändert
Die Öffnungszeiten der Bürgerservicezentren ändern sich nicht! Weiterhin gelten in den Bürgerservicezentren in Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz) die folgenden Öffnungszeiten:
- Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Für das Bürgerservicezentrum sind nach wie vor im Voraus Termine unter der Telefonnummer: 0395 / 57087 3700 zu vereinbaren.
Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice inzwischen auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an.