
Für die Besucher der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz gilt ab sofort die 3G-Regelung. Diese festgelegte Regelung betrifft das Rathaus und das Amtsgebäude in der Bahnhofstraße der Müritzstadt.
Der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist somit nur für Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einem der Bürgerteststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
"Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Anmeldung weiterhin zwingend notwendig ist, wenn Termine in den jeweiligen Fachbereichen des Amtes Röbel-Müritz persönlich wahrgenommen werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Angelegenheiten bevorzugt per Telefon, per E-Mail oder per Post zu erledigen", teilte Andreas Sprick als leitender Verwaltungsbeamter im Amt Röbel-Müritz mit.
Corona-Testzentren in Röbel/Müritz
„Go In Röbel“, Pferdemarkt 5
- Mo. - Fr. 07:30 – 10:00 Uhr
- Sa./So. 08:30 – 10:00 Uhr (immer gerade Kalenderwoche)
Jugendhaus, Predigerstraße 12
- Mo. - Fr. 15:00 – 17:00 Uhr
- Sa./So. 08:30 – 10:00 Uhr (immer ungerade Kalenderwoche)
Die Corona-Schnelltests erfolgen jeweils ohne Terminvergabe.