Teilräumung des Campingplatzes Prerow
Regenbogen AG muss laut Gericht Pachtfläche räumen
Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) am letzten Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31.12.2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird. Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für Land und Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26.11.2024 anberaumt.
Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung des Rostocker Landgerichts: „Ich bin froh, dass mit dem Urteil nun eine erste Entscheidung getroffen worden ist und wir, was die Zukunft dieses touristischen Juwels anbetrifft, nun hoffentlich einen entscheidenden Schritt vorwärtskommen. Das ist wichtig für die nachhaltige touristische Entwicklung eines der beliebtesten Campingplätze Deutschlands und für die Dauercamper, die nun seit Monaten im Ungewissen sind.“ Eine kurzfristige Räumung der Flächen wird durch die Stiftung nicht erfolgen. Minister Dr. Backhaus und StUN-Vorstandsvorsitzender Björn Schwake bekräftigen erneut, dass die Dauercamper und Pächter von der Räumung nicht betroffen sein sollen. „Die Räumung und Herausgabe der Flächen soll nicht zur Folge haben, dass Dauercamper ihren Stellplatz verlieren und Konzessionäre ihr Gewerbe aufgeben sollen“, betonte Minister Backhaus.