Öffnung für den Tagestourismus in Mecklenburg-Vorpommern und weitere Lockerungen
Ab heute ist der Tagestourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt. Heißt, mit Wirkung vom 4. September 2020 können Touristen wieder nach MV reisen, auch wenn sie keine Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen gebucht haben. Clubs und Diskotheken dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings nur als Schankwirtschaft.
Am 25. August 2020 hat die Schweriner Landesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaft und Sozialverbänden während ihrer Kabinettsklausur weitere Änderungen zu den Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Öffnung für den Tagestourismus: Der Tagestourismus ohne gebuchte Übernachtung ist ab dem 4. September 2020 in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Dies gilt nicht für die Einreise aus Risikogebieten.
- Besuche innerhalb der Familie oder des Freundeskreises: Ab dem 4. September 2020 sind wieder alle Privatbesuche möglich, also auch für Freunde oder entfernte Verwandte. Das Einreiseverbot bleibt nur für Risikogebiete bestehen.
- Zugleich ist die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern an Wettkämpfen wieder möglich. Auch Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen wieder einreisen.
- Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene haben sich darauf verständigt, dass ab 1. Oktober 2020 Herbstmärkte und andere Märkte wieder stattfinden können. Voraussetzung ist, dass das aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt und ein von den jeweiligen Gesundheitsämtern genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
- Clubs und Diskotheken können als Schankwirtschaften unter entsprechenden Auflagen öffnen. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Andere Veranstaltungen, wie Lesungen und Musikaufführungen, sind nach Anzeige beim Gesundheitsamt und unter den geltenden Auflagen zulässig.
- Für Kinos, Theater etc. wird ein "Optionsmodell" eingeführt: Die Veranstaltungen können wie bisher mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Sitzen ohne Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden oder den Abstand auf einen Sitz verringern: In diesem Fall ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Eingang ist darauf hinzuweisen, welche Regelung gilt.
Weitere Maßnahmen:
Einzelhandel startet Kampagne
- Der Einzelhandel startet mit Unterstützung der Landesregierung die Kampagne "Einkaufen mit Herz". Diese wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen und so die pandemiebedingten Belastungen für die Geschäfte zu verringern.
Wirtschaftshilfen und Winterhilfsprogramm
- Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die Unternehmen und die Beschäftigten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Land zu unterstützen
- Der Winter stellt viele Unternehmen im Land vor noch größere Herausforderungen. Deshalb setzt sich die Landesregierung beim Bund für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und der Überbrückungshilfen ein.
- Ergänzend zu den Hilfen des Bundes soll bis zum nächsten MV-Gipfel am 22. September ein branchenübergreifendes Landesprogramm "Stabilisierungshilfe KMU MV" entwickelt werden.