Rauchmelderpflicht in Mecklenburg seit 2009
Heute ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" stellt dieses Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt.
Seit dem 31.12.2009 ist in Mecklenburg-Vorpommern der Einsatz von Rauchmeldern in Wohngebäuden Vorschrift. Rauchmelder gehören in Schlafräume und Kinderzimmer.
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt selbst, für die Wartung verantwortlich.
Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen.
Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich.