
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen spricht sich Sozialministerin Stefanie Drese für verstärkte Anstrengungen beim Übergang von Menschen mit Handicap auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
„Menschen mit einer Behinderung haben es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin deutlich schwerer als Menschen ohne Handicap“, betont Ministerin Drese. Hinzu komme, von der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderung besonders betroffen.
So seien nach Angaben des Arbeitsmarktberichtes der Bundesagentur für Arbeit von Ende Oktober 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 4.094 schwerbehinderte Menschen als arbeitslos bzw. arbeitssuchend erfasst, so Drese. Im Vergleichsmonat 2019 vor der COVID-19-Pandemie waren es 3.833 Betroffene.
Drese: „Der Übergang aus einer geschützten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt ist schwierig. Gerade deshalb müssen wir diesen Weg bestmöglich ebnen und gemeinsam mit Integrationsbegleitern und Arbeitgebern beschreiten.“
Neben Praktika stellen nach Angaben von Drese sogenannte „ausgelagerte Arbeitsplätze" eine gute Möglichkeit dar, um diesen Übergang zu erleichtern. Dort könnten sich Menschen mit Behinderung langfristig erproben. „Sie arbeiten in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes, sind aber weiterhin bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und können jederzeit in diese zurückwechseln“, so Drese.
Drese ermuntert Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen: „Die Außenarbeitsplätze in ganz unterschiedlichen Berufszweigen können sowohl dauerhaft als auch befristet angelegt sein.“ In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ca. 400 ausgelagerte Arbeitsplätze. Ein gutes Beispiel sei die Zusammenarbeit der Wismarer Werkstätten mit dem Wismarer Unternehmen LEAR Corporation mit 18 ausgelagerten Arbeitsplätzen.
Drese: „Generell aber gilt: viele Unternehmen wissen weiterhin zu wenig über die Möglichkeiten und Chancen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen dient genau dazu, öffentlich das Bewusstsein für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachzuhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen von Menschen mit Handicap zu fördern.“
Hintergrund Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt:
Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Etwa die Hälfte der ca. 3000 beschäftigungspflichtigen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern kommen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht in vollem Umfang nach und zahlen eine Ausgleichsabgabe.
Dabei stehen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung vielfältige Beratungs- und Förderangebote für Arbeitgeber und Menschen mit Handicap auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Es gibt finanzielle Förderungen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen sowie Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für technische Arbeitshilfen im Betrieb oder zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind.