Die Straßenmeisterei Neustrelitz erneuert den Einmündungsbereich der Bundesstraße 198 auf die B 96 bei Klein Trebbow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sowohl die Asphalttrag- als auch die Asphaltdeckschicht müssen hier ausgetauscht werden. Es handelt sich um Sanierungsarbeiten im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen.
Damit die notwendigen Arbeiten durchgeführt werden können, muss die Einmündung von Montag, 21. August 2023, bis voraussichtlich Mittwoch, 23. August 2023, voll gesperrt werden. Die B 96 bleibt dabei durchgängig befahrbar.
Die Sanierung erfolgt im Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Vollsperrung auf der B 198, weil dadurch kein Durchgangsverkehr auf der Strecke unterwegs ist. Die Anlieger in Richtung Klein Trebbow und Groß Trebbow werden über die Stadt Neustrelitz umgeleitet.
Die Straßenmeisterei Neubrandenburg bittet für die notwendigen Verkehrseinschränkungen um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.
Im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes Neustrelitz haben ab Mitte Mai 2023 in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald Instandhaltungsarbeiten begonnen. Im Auftrag des Straßenbauamtes werden hierbei im Zuge von Bundes- und Landesstraßen und auf straßenbegleitenden Radwegen für insgesamt 7,4 Millionen Euro Fahrbahnrisse bituminös verschlossen, Mittelnahtbereiche saniert, Fahrbahndecken durch Aufbringen von Splitt und Emulsion abgedichtet und schadhafte Bereiche des Fahrbahnoberbaues erneuert. Weiterhin werden Bankette reguliert, Gräben nachprofiliert und Fahrbahnmarkierungen erneuert.
Diese Arbeiten werden zum größten Teil von örtlich ansässigen Bauunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Sie dienen der Substanzerhaltung des Straßennetzes und sind nach der vergangenen Winterperiode dringend geboten um den Fahrbahnzustand zu erhalten und weiteren Abnutzungserscheinungen entgegenzuwirken.
Die Instandhaltungsarbeiten dauern von Mitte Mai bis Ende Oktober. In dieser Zeit ist im gesamten Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes Neustrelitz mit punktuellen und kurzfristigen Verkehrsbehinderungen an unterschiedlichen Stellen zu rechnen. Die Urlaubs- und Ferienreisestrecken werden von Verkehrsraumeinschränkungen möglichst freigehalten bzw. die Arbeitszeiten in verkehrsarme Zeiten nach 20 Uhr verlagert. Für besonders neuralgische Stellen im Straßennetz werden im Einzelfall zusätzliche Informationen veröffentlicht.
Die Straßenerhaltungsarbeiten sind Bestandteil einer Maßnahmenkette (Erdarbeiten, Risse, Flickung, Erneuerung Oberbau, Fahrbahnmarkierung). In der Regel sind diese sehr witterungsabhängig, oftmals handelt es sich um Wanderbaustellen mit teilweise kleinteiligen Leistungen. Insofern können diese Maßnahmen nicht konkret mit Datum und Ort angekündigt werden.
Im Bereich der Arbeitsstellen ist besonders mit Rollsplitt zu rechnen und Motorradfahrer sind zur besonderen Aufmerksamkeit aufgerufen.
Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet für die Verkehrseinschränkungen um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer und weist gleichzeitig darauf hin, dass diese Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität des Fahrbahnnetzes dringend notwendig sind und den Fahrkomfort verbessern.
Anbei die Übersicht über die terminliche Abfolge der Arbeiten auf allen Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Straßenmeisterei.