„Mit 179 Stiftungen sind es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 20 Stiftungen mehr als noch vor zehn Jahren. Allein in diesem Jahr sind fünf neue Stiftungen genehmigt worden. Das ist ein gutes Zeichen für unser Land. Denn das Gros der 179 Stiftungen setzt sich mit ihren Zwecken zum Wohle der Allgemeinheit ein. Natürlich sind auch zum Beispiel Familienstiftungen darunter, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dienen. Das ist seitens der Stiftungsaufsicht auch nicht zu beanstanden“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt zum Landesstiftertag M-V in Schwerin. Das Ministerium ist zuständig für die unabhängige Stiftungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Eines stellte die Ministerin zum Landesstiftungstag ebenfalls erneut fest: „Als Stiftungsaufsicht hat das Ministerium lediglich die rechtlichen Voraussetzungen des § 87 BGB zu prüfen. Darin sind Fragen definiert, die die Stiftungsaufsicht vor Genehmigung und einmal im Jahr nach Vorlage des Geschäftsberichts zu beantworten hat. Eine Frage ist zum Beispiel, ob die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl gefährdet. Auch ist festgelegt, wie die Umwandlung eines Stiftungszweckes zu erfolgen hat. Auch wenn das in der politischen Diskussion manchmal nachteilig erscheint, so ist der Handlungsspielraum per Gesetz definiert und eingeschränkt. Und sollte ich als zuständige Ministerin auch politisch nicht hinter allen 179 Stiftungen gleichermaßen stehen, so darf das auf die Stiftungsaufsicht als Rechtsaufsicht keinen Einfluss haben“, erklärte Ministerin Bernhardt.
Heidi-Slupkowski-Stiftung in Waren (Müritz)
Auch in Waren (Müritz) gibt es mit der Heidi-Slupkowski-Stiftung eine neue zugunsten der Förderung sozial benachteiligter Schüler der Grundschule Käthe-Kollwitz. Mit der Heidi-Slupkowski-Stiftung wird sich der Finanz- und Grundstücksausschuss von Waren (Müritz) am 09.11.2022 auf seiner Sitzung befassen. Es geht um folgende Beschlussvorlage für die Stadtvertreter:
"Die Stadtvertretung beschließt die Annahme des Stiftungsvermögens der Heidi-Slupkowski – Stiftung in Höhe von 388.978,20 € (Stand: 02.11.2022) gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V. Das Stiftungsvermögen ist gemäß § 64 Abs. 3 KV M-V im Rechnungswesen der Stadt Waren (Müritz) als gesondertes Produkt zu führen. Der Bürgermeister wird beauftragt, geeignete Anlageformen für das Stiftungsvermögen zu ermitteln.
Als Mitglieder des Stiftungskuratoriums werden folgende Personen bestimmt:
1. Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) als geborenes Mitglied
2. Schulleiter Grundschule „Käthe Kollwitz“ als geborenes Mitglied
3. ehemalige Schulleiterin der Grundschule „Käthe Kollwitz“ Frau Marion Schuldt"
Zum Hintergrund: Hans-Georg Slupkowski (geboren am 09.05.1943 und verstorben am 23.04.2020) hat mit seinem letzten Willen erklärt, seine Geburtsstadt Waren (Müritz) zur Alleinerbin zu bestimmen. In seinem Testament hat Herr Slupkowski die Stadt Waren (Müritz) verpflichtet, eine treuhänderische/nicht rechtsfähige Stiftung einzurichten, die den Namen „Heidi Slupkowski - Stiftung“ trägt.
Der Stiftungszweck der Heidi Slupkowski-Stiftung besteht in der finanziellen Förderung sozial benachteiligter Schüler und Schülerinnen der Grundschule Käthe-Kollwitz. Das Stiftungsvermögen umfasst den gesamten Nachlass nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten (Stand 02.11.2022: 388.978,20 Euro)