Finanzämter bearbeiten ab März zurückliegendes Jahr
Ab März dieses Jahres können die Finanzämter die Steuererklärungen für das vergangene Jahr bearbeiten. Erst dann stehen die bundeseinheitlichen Programme für die Berechnung zur Verfügung. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.