Wie darf die Gestaltung der Vorgärten aussehen?
Mit dem Titel: „Grüne sagen Steinen im Vorgarten den Kampf an“, erschienen in der Müritz-Zeitung vom 02. Oktober 2019, haben die GRÜNEN den Stein ins Rollen gebracht. Jetzt kontert die FDP/MUG-Fraktion und lehnt die Forderung der GRÜNEN zu einem Verbot von Steingärten in der Stadt Waren (Müritz) vor dem Hintergrund des enormen und völlig überflüssigen Eingriffs in die Eigentumsrechte der Bürger grundsätzlich ab. „Die Eigentumsrechte umfassen auch das Recht auf den eigenen Geschmack eines Eigentümers und die damit einhergehende Gestaltung eines eigenen Vorgartens. Wir werden als Fraktion dafür eintreten, dass jeder seinen Vorgarten in dieser Stadt so gestalten kann, wie er es für richtig hält und nicht wie es die GRÜNEN fordern. Es ist mittlerweile wirklich bemerkenswert mit was für absurden Vorschlägen hier versucht wird die mittlerweile völlig irrationale Hysterie im Bereich des Klima- und Umweltschutzes anzustacheln“, erklärt Toralf Schnur.
„Die von den GRÜNEN vorgeschlagene Regelung zum Verbot von Steingärten auf dem Gebiet der Stadt Waren (Müritz) ist ebenso unsinnig und eine rein ideologische Forderung ohne jede sachliche Untersetzung, da das geltende Recht bereits heute das Errichten von Steingärten untersagt, sofern damit der Anteil der zulässigen versiegelten Flächen überschritten wird. Die sogenannte Grundflächenzahl stellt nach aktueller Rechtslage den Anteil dar, der maximal durch einen Grundstückseigentümer im Rahmen der Wohnbebauung versiegelt werden darf. Hinzu kommt, dass ein Grundstückseigentümer eine 50%-ige Überschreitung der Grundflächenzahl durch andere Arten der Bebauung vornehmen kann, so steht es in nahezu jedem Bebauungsplan der Stadt Waren (Müritz). Nimmt man ein Grundstück von 1.000m² und einer Grundflächenzahl von 0,4, so kann ein Gebäude (bspw. Wohnhaus) von 400m² entstehen und dazu maximal 200m² als sogenannte Überschreitung über Auffahrten, Carports, Pflasterung oder Steingärten gebaut werden. Diese Regelungen gelten mit kleineren Abweichungen in nahezu allen Bereichen der Stadt die baurechtlich erfasst sind, es ist also völliger Unsinn jetzt eine dazu abweichende Regelung erlassen zu wollen. Die ungeregelten Bereiche, wo kein Bebauungsplan existiert, sind in der Anzahl zwar nicht unerheblich, aber in der Praxis irrelevant.
Die Forderung der GRÜNEN nach der Abschaffung von Steingärten in Vorgärten schließt die Möglichkeit des Errichtens von Steingärten im hinteren Bereich von Grundstücken übrigens nicht aus. Allein dadurch wird deutlich, welches Ansinnen hinter der Forderung der GRÜNEN steckt, es geht schlicht um Bevormundung, Verbote und das Durchsetzen der eigenen Ideologie um jeden Preis. Das tatsächliche Problem sehen wir aber darin, dass hier eine kleine Gruppe herausgesucht und zu vermeintlichen Klima- und Umweltkillern degradiert wird, obwohl sie sich an geltendes Recht halten. Wir werden diese Art des stückweisen Diffamierens einzelner Bevölkerungsteile auf jeden Fall verhindern und diesem Anliegen der GRÜNEN eine klare Absage erteilen“, so der Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung weiter.