Stadtvertreter tagen am 28. Oktober 2020 im Warener Bürgersaal
Am kommenden Mittwoch, 28. Oktober 2020, tagen die Stadtvertreter von Waren (Müritz) ab 18 Uhr im Warener Bürgersaal. TOP elf der aktuell 17 öffentlichen Tagungsordnungspunkte ist die „Auswahlentscheidung zum Standort einer Schwimmhalle in Waren (Müritz)“. Als Auswahlmöglichkeiten stehen für die Schwimmhalle, die mit 6 x 25 m Bahnen, Nichtschwimmerbecken/ Therapiebecken (in Teilbereichen unter Nutzung der Thermalsole), Planschbecken sowie Sprungturm mit 1m- Brett und 3m- Plattform, gleich vier Standorte zur Verfügung. Auch die Fördermöglichkeiten wurden bereits bei der Schweriner Landesregierung abgefragt.
Information zu den Möglichkeiten der Förderungen eines Projektes Schwimmhallenneubau im Heilbad Waren (Müritz)
Die Anfrage zu den Möglichkeiten von Fördermitteln für den Bau einer Schwimmhalle wurde am 21.07.2020 an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig durch den Bürgermeister Herrn Norbert Möller gestellt.
Eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer Schwimmhalle mit Sprungturm, sechs Bahnen a 25 m, einem Kleinkindbecken und einem Nichtschwimmerbecken sowie den erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereichen, ermittelte eine Gesamtsumme von circa 12,8 Millionen Euro.
Um dem Anspruch eines „staatlich anerkannten Heilbades“ gerecht zu werden, sind jedoch zusätzliche Bereiche zur Nutzung des ortsgebundenen Heilmittels der Warener Thermalsole, ein Saunabereich, aber auch ein therapeutischer Bereich sowie Teilbereiche für Wellness und Gastronomie notwendig. Dahingehend wird die Machbarkeitsstudie gegenwärtig aktualisiert.
- Nach Prüfung der bestehenden Möglichkeiten wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der geplante Schwimmhallenneubau von der Stabsstelle Sportangelegenheiten, dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung sportfachlich begleitet werden kann. Dahingehend wird die Stadt gebeten weitere Projektunterlagen der Stabsstelle Sportangelegenheiten zukommen zu lassen.
Angemerkt wird, dass die Bauförderung von Sportstätten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im hier in Frage kommenden Förderbereich II (Bau von Sportstätten mit Landes- und Bundesfördermitteln) begrenzt ist. Es wird auf die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) hingewiesen. Bezugnehmend auf die Richtlinie erhielt die Verwaltung durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern folgende Erläuterung. Die Sportstättenbaurichtlinie fördert im Förderbereich I mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) der EU. Aufgrund einer wenig bekannten Bestimmung aus dem ELER-Programm sind jedoch Golfanlagen und Schwimmanlagen in diesem Bereich nicht förderbar. Im Förderbereich II der genannten Richtlinie (Förderung mit Landesmitteln) sind Schwimmanlagen förderbar. Im Förderbereich II können Anträge (außer von Vereinen) auch von Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden gestellt werden. Die Höhe der Zuwendung bei kommunalen Maßnahmen im Förderbereich II wird durch das zuständige Fachministerium, in diesem Fall das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, festgelegt.
- Ergänzend verweist das Ministerium auf das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, welches voraussichtlich noch in 2020 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wieder aufgelegt wird.
Mit diesem Förderprogramm werden investive Projekte mit sozialer und integrativer Wirkung gefördert. Die Förderquote beträgt in der Regel 45 Prozent. Projektvorschläge mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates sind mit Projektskizze sowie deren Anlagen im Rahmen eines Projektaufrufs bis zum 30. Oktober 2020 beim Projektträger einzureichen.
- Zur Erörterung weiterer möglicher Fördermittel wurde das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit dem Projektvorhaben angefragt. Hinsichtlich möglicher Förderungen des Projektes ergab die Anfrage nach Eruierung der zuständigen Leitung zur Wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Wirtschaftsministerium, dass das auf Grundlage des vorliegenden Antrags geschilderte Vorhaben aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Infrastruktur nicht förderfähig ist.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - Infrastruktur unterstützt laut Richtlinie unter anderem die touristische Infrastruktur, darunter auch so genannte Basiseinrichtungen des Tourismus. Eine städtische Schwimmhalle dient dem Wesen nach zunächst für urbane und regionale Zwecke (Schul- und Vereinsschwimmen, Freizeit- und Sportangebot für die Bevölkerung). Dies mag auch touristische Bedeutung haben, eine ganz überwiegend touristische Nutzung (durchgängig > 50 %) ist jedoch laut Auskunft des Landesförderinstitut derzeit nicht erkennbar.
Eine Zuwendung erfolgt nur für Vorhaben, die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus in der Zukunft dienen und die überwiegend touristisch genutzt werden. Naheliegend wäre hier aus Sicht der Verwaltung die künftige Entwicklung des Gesundheitstourismus unter Einbindung der Heilsole sowie deren Nutzung intensiver zu betrachten.
Kurgebiet auf dem Nesselberg wird bevorzugt
Standortentwicklung seit 25 Jahren für die Kurortentwicklung verfolgt B-Plan 27 „Kurgebiet auf dem Nesselberg“ Aufstellungsbeschluss von Juni 1995. Daraus hervorgegangen sind verschiedene Einzelverfahren für B-Pläne bzw. für vorhabenbezogene B-Pläne
Planziel ist:
- Errichtung eines Thermalbades
- Schaffung von Infrastruktureinrichtungen für die dauerhafte Sicherung des Prädikats „Heilbad“
- Rehaklinik bzw. Einrichtungen für den Gesundheitstourismus
- Beherbergung
- Therapiepark und Kurparkanlagen
Mit der vorbereiteten Investition des Aqua-Regia-Parks hätten wir alle Planziele erreicht, nun ist noch offen: Das Thermalbad und die Beherbergung. In ausführlicher Präsentation im StEA am 28.01.2020 „Entwicklungsperspektiven im Kurgebiet“ behandelt (siehe Ratsinformationssystem). Informationspapier „Thema Schwimmhalle“ im StEA am 15.06.2020 behandelt.
Empfehlung: Standort ist hier richtig
Als weitere Auswahlmöglichkeiten stehen die Fläche zwischen der Bahntrasse und der Straße „Zum Pfennigsberg“, die Fläche zwischen Straße „Zum Mevenbruch“ und „Am Rothengrund“ sowie die Fläche im Gewerbepark Rothengrund.
Weitere Tagesordnungspunkte der Stadtvertretersitzung vom 28.10.2020
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem als TOP5 „Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt“, TOP6 „Einwohnerfragestunde“, TOP8 „1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Waren (Müritz)“, TOP9 „2. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und 2. Nachtragshaushalt 2020“, TOP10 „Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH“, TOP11 „Auswahlentscheidung zum Standort einer Schwimmhalle in Waren (Müritz)“, TOP13 „Anpassung des städtischen Härtefallfonds Covid-19“, TOP14 „Annahme einer Spende von der Jost Reinhold Stiftung“, TOP15 „Umsetzung Klimaschutzkonzept für Waren (Müritz)“