Im Landtag ist am Freitag über das vom Bund ins Spiel gebrachte Klimageld diskutiert worden. Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Zahlung eines Klimageldes sollte vor allem die regelmäßig besonders stark betroffenen Geringverdienenden entlasten. So kann die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung und den Klimaschutz insgesamt bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Lenkungswirkung des Instruments. Zusätzliches Ziel war es, künftige Anstiege bei den Energiepreisen abzufedern. „Wie das Klimageld genau ausgestaltet sein soll und vor allem wann es umgesetzt wird, ist bis jetzt noch offen. Das ist keine gute Botschaft. Ein sozial gestaffeltes Klimageld ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung für eine gesellschaftlich gerechte Gestaltung der Energiewende. Hier braucht es dringend eine klare Aussage des Bundes, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Zuletzt war auf Bundesebene unter anderem zu vernehmen, dass über die Ausgestaltung beziehungsweise die Auszahlung eines Klimageldes nicht mehr vor der Bundestagswahl 2025 entschieden werden soll, sondern zunächst lediglich grundlegende Strukturen geschaffen werden sollen, sodass eine Auszahlung erst deutlich nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene erfolgen würde. Der Auszahlungsmechanismus müsse spätestens 2027 vorhanden sein, weil dann ein Ausgleich für den CO2-Emissionshandel auf EU-Ebene erforderlich sei: Ab 2027 sollen sich die Preise für den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr im europäischen Emissionshandel bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben. Dadurch wird auch im deutschen Emissionshandel eine deutliche Steigerung des Preises erwartet. „Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern eine sozial gerechte, verlässliche und wirksame Klimaschutzfinanzierung. Dazu gehört ein angemessener Ausgleich der Bürgerinnen und Bürger für hohe Belastungen durch emissions- beziehungsweise energiebezogene Abgaben“, so Meyer
Der CO2-Preis für alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wurde in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beginnend ab 2021 eingeführt. Der Verbrauch dieser Rohstoffe wird dadurch prinzipiell teurer, was zu Verbrauchsminderungen und Prozessänderungen anregen kann und schlussendlich dem Klimaschutz zugutekommen soll. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 ist zum 01.01.2024 von 30 auf 45 Euro gestiegen, im nächsten Jahr soll der Preis 55 Euro betragen.
Dem bundesdeutschen Haushalt sind nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im vergangenen Jahr über 18 Milliarden Euro aus dem Verkauf von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten zugeflossen, was einer Steigerung um 40 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Diese Einnahmen kommen vollständig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu Gute. Der KTF ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes. Mit diesem Sondervermögen unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist der KTF von den erforderlichen Einsparungen des Bundeshaushalts 2024 infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stark betroffen. „Das Thema wird seitens der Länder noch einmal im Bundesrat aufgerufen. Konkret geht es um die Forderung, im Jahr 2025 mit der Auszahlung eines Klimagelds zu beginnen, das Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen angemessen entlastet. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Auszahlung von einkommensabhängigen Beträgen gewährleistet werden kann“, sagte Meyer.