Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien können trotz Corona-Lockdown als Präsenzveranstaltung stattfinden, wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen. Innenminister Torsten Renz: „Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können nach der geltenden Rechtslage Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter den genannten Voraussetzungen stattfinden. So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane auch während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“ Zu beachten sind selbstverständlich die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot (siehe hierzu Anlage 36 zu § 7der aktuellen Corona-Landesverordnung.
Hiermit kann die geplante Stadtvertretersitzung von Waren (Müritz) am 16. Dezember 2020 um 18 Uhr im Warener Bürgersaal stattfinden.