Zum diesjährigen Jahreswechsel ist das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Das bedeutet kein Feuerwerk zu Silvester 2020 und Neujahr 2021 mit Ausnahme im privaten Bereich. Wer gegen diese Corona-Maßnahme verstößt, muss nun in Mecklenburg-Vorpommern mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Es kann zwischen 50 und 1.000 Euro liegen.
Innenminister Torsten Renz: „Die Sanktionsmöglichkeiten wurden noch einmal angehoben, um ein deutliches Signal zu senden. Wer trotz aller Verbote gegen die Silvesterregelungen verstößt, tut dies bewusst. Es wird sehr breit darüber aufgeklärt und jeder kennt die Vorgaben. Diese hat die Landesregierung auch gemacht, um Menschenansammlungen, die schnell zu Infektionsherden werden können, zu verhindern.“
Aus diesem Grund soll das Bußgeld, das zunächst vorgesehen, aber noch nicht per Verordnung in Kraft getreten ist, erhöht werden. So sieht der Bußgeldkatalog von Mecklenburg-Vorpommern für das illegale Abbrennen von Feuerwerken ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro vor.
Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist in diesem Jahr verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallfrösche.
Minister Renz warnte in diesem Zusammenhang auch davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken. „Das ist definitiv keine gute Idee, denn wer von einer Einkaufstour nach Deutschland zurückkommt, muss sich in Quarantäne begeben. Hinzu kommt, dass den Böllern oft die CE-Kennzeichnung fehlt, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden solcher drohen empfindliche Strafen.“
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Maßnahmen zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens führte die Polizeiinspektion Anklam heute zusammen mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamts M-V und der Bundespolizei verstärkte Kontrollen an den im Landkreis Vorpommern-Greifswald befindlichen Grenzübergängen zum Nachbarland Polen durch. Mit diesen Maßnahmen wurden die ein- und ausreisenden Personen nochmals im Hinblick auf die aktuellen Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie der Quarantäneverordnung hingewiesen. Ausreisende mit Wohnsitz in M-V wurden auf die grundsätzliche Pflicht zur 10-tägigen Quarantäne bei Rückkehr sowie die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt hingewiesen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen der Quarantäneverordnung fielen.
Bei Einreisenden wurde das Vorhandensein einer digitalen Einreiseanmeldung bzw. die Notwendigkeit einer Quarantäne geprüft. Insgesamt waren am heutigen Tag 53 Kräfte der Landespolizei sowie 40 Kräfte der Bundespolizei an mehreren Kontrollstellen auf der Insel Usedom und im Bereich des Altkreises Uecker-Randow im Einsatz. Bei der Ausreise wurden die Insassen von insgesamt 470 Fahrzeugen auf die mögliche Quarantäne bei Rückkehr hingewiesen. 19 Fahrzeugführer verzichteten daraufhin auf den beabsichtigten Ausflug nach Polen und kehrten um. Bei der Einreise wurden 424 Fahrzeuge kontrolliert, von denen schließlich 31 auf die Einreise verzichteten. Bei 18 einreisenden Insassen wurden wegen bis dahin fehlender Einreiseanmeldung oder wegen offensichtlich erforderlicher Quarantäne die Personalien zur Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter festgestellt.