Warnung vor illegalem Silvesterfeuerwerk
Polizei rät zur Vorsicht bei Raketen und Feuerwerkskörper
Der Jahreswechsel rückt näher und viele Menschen freuen sich auf die Feierlichkeiten in der Silvesternacht. Raketen und Feuerwerkskörper sind bei vielen wichtiger Bestandteil zum Gelingen einer zünftigen Party. Damit unbeschwert und vor allem unfallfrei gefeiert werden kann, bittet die Polizei beim Umgang mit Feuerwerkskörpern um Beachtung einiger Verhaltenshinweisen.
Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. In diesem Jahr fällt der Verkaufsstart auf Samstag, dem 28. Dezember 2024. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.
Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen (Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sowie Kinder- und Altenheimen, ist verboten).
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie die Hinweise ein.
- Halten Sie Böller beim Abbrennen keinesfalls in der Hand.
- Zünden Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper nicht wieder an, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht.
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Die Flugbahn ist freizuhalten, keinesfalls sind Raketen auf Menschen oder Tiere zu richten. Verschießen Sie Raketen von einem geeigneten, stabilen Abschussplatz aus. Das Zünden auf Balkonen sowie aus
geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen! - Halten Sie zu immer einen Schutzabstand zu Menschen, Tiere und Gebäude ein.
- Säubern Sie Straßen und Gehwege von den Resten und entsorgen Sie diese fachgerecht, sobald sie ausgekühlt sind.
- Das Herstellen von selbstgebastelten Böllern ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich!
"Steigen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ins Auto. Das ist gefährlich, unverantwortlich und strafbar. Kommen Sie sicher ins neue Jahr - mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Für den nächsten Morgen nach einer langen Partynacht gilt: es dauert lange, bis der Alkohol abgebaut ist, Restalkohol verschwindet nicht durch einen starken Kaffee oder eine kalte Dusche", so die Polizei.
Grundsätzlich gilt: Achten Sie aufeinander, feiern Sie friedlich und genießen Sie den letzten Abend des Jahres in vollen Zügen. Öffentliche Veranstaltungen in der Silvesternacht werden polizeilich begleitet, denn die Bürger sollen ausgelassen feiern und sich um ihre Sicherheit keine Gedanken machen.
Wenn beim Feuerwerk etwas schiefgeht: Welche Versicherung zahlt?
Auch wenn es in einigen Städten Zonen gibt, in denen Böller oder Raketen verboten sind, viele Menschen werden das neue Jahr trotzdem traditionell mit einem Feuerwerk begrüßen. Damit es nicht in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die HUK-COBURG nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden.
Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine vierstellige Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.
Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.
Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer:innen den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar. Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück.
Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. In der Regel lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft - zum Beispiel an den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat. Der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben er oder sie auf ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.
Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen ist das eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.