Am Donnerstag startete in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Durch den leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, zum Teil auch mit schweren Verletzungen. Dabei bringen sich die Menschen nicht nur in Gefahr, sondern können sich unter Umständen auch strafbar machen. Die Polizei gibt Tipps zum Silvesterfeuerwerk:
Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Die Polizei rät daher: Lassen Sie die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich.
Hier die wichtigsten Regeln zum Jahreswechsel und Silvesterfeuerwerk:
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
- Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
- Beachten Sie auch eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen.
Anders als in den vergangenen zwei Jahren spielen womöglich auch ausgelassenes Feiern, auch wieder im öffentlichen Raum, eine bedeutsame Rolle. Insbesondere Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerkskörpern bilden eine brisante Mischung. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über potenzielle Gefahren! Die Folgen von unsachgemäßem Gebrauch von Raketen, Knallern usw. können schwere Brand- und Schnittverletzungen sowie Augen- und Hörschäden sein. Jedes Jahr passieren Unfälle die vermeidbar wären.
Die sogenannten "Polenböller", sind besonders gefährlich und darüber hinaus auch noch illegal. Das Zünden derartiger Böller führte in der Vergangenheit zu schwersten Verletzungen. Deswegen der dringende Appell: Hände weg von illegalen Knallkörpern!! Verwenden Sie nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenes Feuerwerk. Diese Feuerwerkskörper müssen mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer sowie mit einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung versehen sein.
Außerdem appellieren die Polizeibeamten eindringlich an alle Fahrzeugführer, jede Fahrt nüchtern anzutreten oder den Pkw bzw. das Zweirad stehen zu lassen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die Gefahr des sogenannten Restalkohols hinweisen. Am Tag danach kann der Blutalkoholspiegel immer noch so hoch sein, dass kein Fahrzeug geführt werden darf.