Am gestrigen Samstag trat die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.
Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.
Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.
Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.
Drese: „Bis zum 14. Januar 2021 hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“
Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.
Hintergrund:
Es gelten mit der neuen Corona-Verordnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:
- Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohner, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
- ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
- ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
- ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche