Nach aktuellem Stand sind morgen die Weihnachtferien vorbei und die Schule beginnt in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit dem Regelunterricht. Das soll nach aktuellem Stand in MV auch so durchgezogen werden. Während Schüler, Eltern und Lehrer in den vergangenen Tagen voller Ungewissheit auf den 03. Januar 2022 blickten, wettert Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Schulen wissen seit über einem Jahr, was zu tun ist“ – hier alle Infos zum morgigen Schulstart:
In einer Sondersitzung haben sich vor dem Jahreswechsel die Kultusministerinnen und Kultusminister der sogenannten A-Länder (die Länder, die mit SPD-Mehrheit in Koalition unter anderem mit den LINKEN regieren) über die gegenwärtige Lage verständigt und einmütig festgestellt: „Es gibt derzeit keinen Grund, von den Beschlüssen der KMK zum Präsenzunterricht an den Schulen abzuweichen.“
Alle mit SPD-Mehrheit geführten Bundesländer, die in der kommenden Woche wieder mit dem Unterricht beginnen, starten im Präsenzunterricht.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um den Schulstart nach den Weihnachtsferien in MV betont Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass keinerlei Unklarheiten bestehen und die Schulleitungen auf alle möglichen Szenarien im Zusammenhang mit der Pandemie vorbereitet sind.
„Der § 7a der aktuell geltenden Schul-Corona-Verordnung legt eindeutig fest, wie ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen erfolgt. Damit wissen die Schulleitungen seit mehr als einem Jahr, wie Schule auch bei steigenden Infektionszahlen organisiert wird.“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Regional entscheiden die Gesundheitsämter je nach Infektionslage, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - und die Schulen setzen diese nach § 7a der Schul-Corona-Verordnung um.
„Diese Praxis ist seit über einem Jahr bekannt und wird gut von den Schulleitungen umgesetzt. Es ist alles geregelt, vom Präsenz- über den Wechsel- und Distanzunterricht, bis hin zur Pausengestaltung sowie der Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten und Klausuren und der zu erteilenden Noten.“, so Oldenburg.
Die Schul-Corona-Verordnung, die auf der Webseite des Bildungsministeriums einzusehen ist, legt u. a. fest, welche Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht verbleiben und welche in Distanz wechseln, wenn dieses an einzelnen Schulen notwendig wird. Damit ist Planungssicherheit für den Schulstart am 3. Januar vorhanden.
Aktuell gilt für den Schulstart am 03.01.2022:
- Am ersten Unterrichtstag ist vor Beginn der ersten Unterrichtstunde von jedem Schüler/ jeder Schülerin die Bescheinigung über das Reiseverhalten vorzulegen. Wer die Bescheinigung nicht vorlegt, darf nicht am Unterricht teilnehmen.
- Es ist dreimal wöchentlich zu testen (Montag, Mittwoch, Freitag). Testort ist die Schule. Die Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ausnahme stellen Schülerinnen und Schüler dar, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Diese muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Sport und Musikunterricht findet wieder regulär statt.