Die Sommerferien sind vorbei und Mecklenburg-Vorpommern startet wieder mit dem Schul- und Kitabetrieb. Doch hier gibt es einige Regelungen. Für Kitas- und Hort muss ein Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses mitgebracht werden. Bereits vor den Sommerferien hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur allen Schulen und Eltern mitgeteilt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien die Maskenpflicht im Unterricht sowie die Testpflicht gelten.
Corona: Das Formular für Kitas und Kindertagespflegestellen
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilt hiermit den Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen besuchen, Folgendes mit:
Für alle Kinder muss am ersten Tag nach den schulischen Ferien eine Erklärung in den Einrichtungen vorgelegt werden. Diese Erklärung über das Reiseverhalten in den Ferien löst die vorherige Gesundheitsbestätigung ab. Das entsprechende Formular „Reiserückkehrer“ kann von der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter „Corona/Kitas“ heruntergeladen werden.
Hintergrund dieser Anforderung ist die so genannte „Corona-Kifö-Verordnung M-V“. Für sie trat am 27. Juli 2021 die dritte geänderte Fassung in Kraft, mit der auch der KiTa-Stufenplan M-V angepasst wurde.
Darüber hinaus gilt zur besonderen Vorsicht nach den schulischen Sommerferien im Zeitraum vom 2. bis zum 15. August 2021 für Kinder und Erwachsene die Pflicht, in den Innenräumen im Hort eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es wird dafür dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.