Gerade eben gab es noch die Jahresendzeugnisse und die Sommerferien standen in Mecklenburg-Vorpommern an. Doch die schönste Zeit verfliegt bekanntlich wie im Fluge und in wenigen Tagen beginnt in MV das neue Schuljahr. Egal ob es mit der Einschulung der erste Schultag für den Nachwuchs ist oder die folgenden Klassenstufen absolviert werden, für zahlreiche Eltern beginnt bereits der Vorbereitungsstress mit dem Organisieren von Schulmaterialien. Und das kann ziemlich ins Geld gehen.
Je nachdem welchen Bildungsweg die Kinder einschlagen, kommen in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe der Jahre knapp 15.000 Euro an Kosten zusammen. So addieren sich die Einschulungsfeier, Schulbücher, weiteres Schulmaterial, Schulessen, Fahrten mit dem ÖPNV und Klassenfahrten zu einer stolzen Summe. Mecklenburg-Vorpommern liegt im Bundesvergleich im untersten Bereich. Niedersachsen schlägt mit über 27.000 Euro Schulkosten als Spitzenreiter im Laufe der Schulzeit bis zum Abitur zu Buche.
Die notwendigen Schulbücher können in MV vorwiegend ausgeliehen werden. Als Option besteht auch die Möglichkeit, die Schulbücher über eine Buchhandlung per ISBN, der Internationale Standardbuchnummer, käuflich erworben werden. Für den restlichen Schulbedarf sollten sich Eltern im Vorfeld eine Liste erstellen und die Vorgaben der jeweiligen Schule überprüfen.
Füller, Bleistifte, Buntstifte, Textmarker, Radiergummi, Anspitzer und Co kommen in die Federtasche. Schreibblöcke und Hefter sowie Lineal, Zirkel und Geodreieck ergänzen die Schulmaterialien. Zur einfacheren Orientierung im Unterricht und beim Packen der Schultasche haben sich verschiedene Farben für die unterschiedlichen Schulfächer bewährt.
In Sachen Klassenfahrten gibt es für Eltern wenig Spielraum. Für Hartz-IV-Empfänger gibt es die Möglichkeit, dass laut Sozialgesetzbuch II die jeweils zuständige ARGE als Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune die Kosten für Klassenfahrten übernimmt. Der Hort ist für Grundschüler seit dem 01. Januar 2020 in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei und wird über das Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) als Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern geregelt.